Donnerstag, 16. Juni 2005 / 12:35:36
Nationalrat revidiert Binnenmarktgesetz
Bern - Wer rechtmässig ein Gewerbe betreibt oder Dienstleistungen anbietet, soll sein Geschäft in einen anderen Kanton zügeln können.
Das will der Nationalrat mit einer Revision des Binnenmarktgesetzes ermöglichen.
Das Binnenmarktgesetz von 1995 hat sein Ziel nicht erreicht, kantonale und kommunale Zutrittsschranken zur freien Berufsausübung niederzulegen.
Abschottung gegen Konkurrenz
Immer noch schotten sich Branchen vor der ausserkantonalen Konkurrenz ab. Das Bundesgericht gibt dem Föderalismusprinzip den Vorrang vor dem Binnenmarktprinzip.
So verweigerte das Bundesgericht einem Solothurner Gastwirt ohne Patent die Führung eines Restaurants im Baselbiet.
Ein Ausserrhoder Heilpraktiker darf nicht in Zürich arbeiten, ein Zürcher Zahnprothetiker nicht in Graubünden tätig sein. Rund 250 000 Personen sind in einem kantonal geregelten Beruf tätig.
Kommunale Parzellierung
Mit Ausnahme der äussersten Linken und der Grünen sprachen sich am Donnerstag alle Fraktionen dafür aus, die kantonale und kommunale Parzellierung des Binnenmarktes zu liberalisieren.
Bei Ortswechsel soll die "Rucksackregel" gelten: Die Bewilligung des Herkunftsortes kann in den Bestimmungskanton mitgenommen werden.
Deiss zufrieden
Für Wirtschaftsminister Joseph Deiss ist die Gesetzesrevision nur ein Mosaikstein im Wachstumsprogramm des Bundesrates. Denn lokaler und regionaler Heimatschutz sei ein Wachstumshemmnis.
Eine nationale Vereinheitlichung der Berufszulassung würde nur kantonale Widerstände wecken und wäre eine langwierige bürokratische Übung.
Unbestritten war die Stärkung der Wettbewerbskommission (Weko). Sie kann den kantonalen und kommunalen Behörden nicht mehr nur Empfehlungen abgeben, sondern sie erhält neu ein Beschwerderecht bei unzulässiger Marktzugangsbeschränkung. Mit 94 zu 55 Stimmen wurde der Weko der Weg bis ans Bundesgericht geöffnet.
bsk (Quelle: sda)
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