Mittwoch, 7. Dezember 2005 / 13:00:03
Ständerat will Kompetenz der Weko nicht ausbauen
Bern - Der Ständerat wehrt sich gegen eine vom Nationalrat vorgeschlagene Stärkung der Wettbewerbskommission. Er hat es am mit 27 zu 11 Stimmen erneut abgelehnt, das Beschwerderecht der Weko im Rahmen des Binnenmarktgesetzes auszuweiten.
Nach dem Vorschlag des Nationalrates soll die Weko gegen kantonale Beschränkungen des freien Marktzugangs bei öffentlichen Beschaffungen auch dann beim Bundesgericht Beschwerde erheben können, wenn der Streitwert einen bestimmten Schwellenwert unterschreitet.
Dies geht der Mehrheit des Ständerats zu weit. Auch mit der Streitwertgrenze verfüge die Weko über eine genügend starke Position, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH). Übermächtig solle sie nicht werden.
«Im Interesse für kleine Unternehmen»
Hansruedi Stadler (CVP/UR) warnte vor Problemen mit dem neuen Bundesgerichts-Gesetz. Dieses halte fest, dass eine Beschwerde nur möglich sei, wenn die Streitsumme einen gewissen Wert überschreite, oder wenn eine Rechtsfrage von Bedeutung vorliege. Erhalte die Weko das Beschwerderecht auch im unterschwelligen Bereich, würden andere Rechtsparteien benachteiligt.
Vergeblich wies Fritz Schiesser (FDP/GL) darauf hin, dass gerade kleine Unternehmen ein Interesse an einer solchen Stärkung der Weko hätten. Es gehe um Vergaben im Wert von rund 10 Milliarden Franken pro Jahr. Auch bei öffentlichen Ausschreibungen müsse Marktzugang für alle herrschen.
Zurück in den Nationalrat
Bundesrat Joseph Deiss drängte darauf, das Binnenmarktgesetz endlich unter Dach und Fach zu bringen. Er plädierte deshalb für die Variante des Nationalrates, obwohl er in der Herbstsession noch auf der Seite des Ständerats gestanden hatte.
Die Revision des Binnenmarktgesetzes geht damit noch einmal zurück in den Nationalrat. Ihr Ziel ist es, die verbliebenen kantonalen und kommunalen Schranken bei der Berufsausübung auszumerzen: Wer in einem Kanton ein Geschäft betreibt, soll dies auch in jedem andern Kanton tun dürfen.
lg (Quelle: sda)
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