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Jay Z hat einen unehelichen Sohn.

 
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Dienstag, 24. März 2015 / 19:46:45

Jay Z: Unehelicher Sohn will kein Geld

Das angeblich uneheliche Kind von Jay Z (45) verfolgt mit seiner Klage gegen den Rapper keine Unterhaltszahlungen.

Vergangenen Monat wurden Behauptungen laut, dass der Rapper ('99 Problems') in den 90ern eine Beziehung mit Wanda Satterthwaite hatte, aus der der gemeinsame Sohn Rymir entstanden sein soll.Laut einiger Gerichtsdokumente klagt Rymir gegen seinen angeblichen Vater, doch seine frühere Betreuerin Lillie Collie sagte, dass die Angelegenheit nichts mit Geld zu tun habe. «Es geht überhaupt nicht ums Geld», so Lillie gegenüber 'Radar Online'. Es gehe vielmehr darum, dass Jay Verantwortung übernehmen solle. «Wir sind nicht die einzigen, die dafür kämpfen.»

Die Behauptung dürfte in der Ehe von Jay und Gattin Beyoncé Knowles (33, 'Drunk In Love') einmal mehr für Drama sorgen. Erst im letzten Jahr machte das Paar Schlagzeilen, nachdem Jay sich mit seiner Schwägerin Solange (28, 'Losing You') in einem Fahrstuhl in die Haare bekam. Damals machten Gerüchte über einen möglichen Seitensprung des Hip-Hop-Stars die Runde.

Lillie will derweil nicht aufgeben, bis sie und Rymir bekommen, was sie wollen. «Es gibt viele Leute in den Gerichten, im Justizsystem und im Rechtssystem, die bereit waren, ihnen aus dem Weg zu gehen, um sie aus Mitleid zu unterstützen. Man muss sich von dem leiten lassen, was man für die Wahrheit hält und die Wahrheit in diesem Fall ist nicht zu leugnen. Rymir sieht nicht nur genau wie Jay Z aus, sondern sieht wirklich total wie Jay Zs Mutter aus, die ja Rymirs Grossmutter ist. Leider hat Rymir eine Familie, die er niemals kennenlernen wird.»

Rymir selbst äusserte sich kürzlich auf Twitter. Auch wenn er das Thema nicht direkt ansprach, schrieb er: «Es fühlt sich gut an zu wissen, dass ich das aus tiefstem Herzen tue und nicht, weil ich etwas dafür will. Viele Leute werden das nicht verstehen. Alle Strassen führen irgendwo hin, geht sie einfach entlang.»Jay Z selbst hat sich bisher nicht zu den Behauptungen geäussert.

fest (Quelle: Cover Media)

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