Dienstag, 15. Dezember 2009 / 11:41:35
Keine rechtlichen Schritte gegen Ospel-Manager
Zürich - Die Manager der «Ära Ospel» werden von der UBS wegen der US-Steueraffäre und den Milliardenverlusten in der Finanzkrise rechtlich nicht belangt. Der Verwaltungsrat verzichtet dabei nicht nur auf strafrechtliche, sondern auch auf zivilrechtliche Schritte.
Das Aufsichtsgremium habe dies nach einer eingehenden Prüfung unter Beizug von externen Rechtsexperten entschieden. Die Untersuchungen zeigten, dass es keine Hinweise auf individuelle strafrechtliche Vergehen von ehemaligen Führungskräften gemäss Schweizer Recht gebe, teilte die UBS mit.
Hinweise fehlten
Ebenso fehlten Hinweise, dass die Manager zum Schaden der UBS persönliche Interessen verfolgt hätten. Daher unternimmt der Verwaltungsrat keine strafrechtlichen Schritte. Er beschloss zudem, auf zivilrechtliche Klagen auf Basis der Organhaftpflicht oder anderer Grundlagen zu verzichten.
Der Verwaltungsrat sei überzeugt, dass jahrelange Unsicherheit, verursacht durch Rechtsstreitigkeiten mit bestenfalls ungewissem Ausgang und die damit einhergehende negative Publizität «nicht im Interesse der UBS, ihrer Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre» sei.
Schlussstrich
Es solle ein Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen werden. Das neue Management habe bereits umfangreiche und tief greifende Massnahmen getroffen um sicherzustellen, dass «so etwas nie wieder geschehen kann».
zel (Quelle: sda)
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