Dienstag, 15. Dezember 2009 / 09:33:24
Geothermie-Prozess: Verantwortlicher vor Gericht
Drei Jahre nach dem durch Geothermie-Bohrungen ausgelösten Erdbeben in Basel beginnt nun der Prozess gegen einen Geologen und Manager begonnen der Firma Geothermal Explorers Ltd. Doch weitere Verantwortliche können nicht belangt werden.
Am 8. Dezember 2006 erschütterte ein Erdbeben der Stärke 3,4 die Region Basel, danach folgten weitere Beben, alle wurden ausgelöst durch Geothermie-Bohrungen in Kleinhüningen.
Nun ist der Geologe und Geschäftsführer der Firma Geothermal Explorers Ltd, Markus Häring, wegen Sachbeschädigung mit grossem Schaden und Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes angeklagt. Der Prozess ist auf fünf Verhandlungstage anberaumt, das Urteil soll am 21. Dezember gesprochen werden.
Doch das Basler Geothermie-Projekt Deep Heat Mining kam nicht nur wegen Markus Häring in die Erdbeben-Region Basel: Das Projekt verfügte über starke politische Unterstützung. So war der Kredit von rund 30 Millionen Franken im Basler Grossen Rat wenig umstritten, obwohl gewisse Experten und auch der Schweizerische Erdbebendienst im Vorfeld der Bohrungen vor einem möglichen Beben gewarnt hatten.
Politiker nicht vor Gericht
Vor allem die Basler Regierungsräting Barbara Schneider konnte das Projekt nicht wirklich fallen lassen, obwohl es in der Bevölkerung grosse Vorbehalte gab. Nach den ersten Beben sagte Barbara Schneider noch immer, dass man «noch keinen definitiven Entscheid für oder gegen das Geothermie-Projekt» fällen könne. Die Politik versäumte vor allem, das Risiko vorab prüfen zu lassen. So sagte Nicholas Deichmann vom Schweizerischen Erdbebendienst, dass er eine «umfassende Risikoanalyse» verlangt hätte, wäre er im Vorfeld gefragt worden.
Anfang 2009 trat Barbara Schneider von ihrem Amt zurück. Vor Gericht wird sie sich nicht verantworten müssen.
Sogar die Anklage gegen Markus Häring dürfte schwierig werden: Der erste Staatsanwalt von Basel-Stadt, Thomas Hug, muss dem Geologen Vorsatz nachweisen können. Sachbeschädigung aus Fahrlässigkeit ist nicht strafbar.
Im Falle einer Verurteilung droht Häring aber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Anklagepunkt «Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes» wird gemäss Strafgesetzbuch mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. Die Staatsanwaltschaft muss auch nachweisen können, dass der Öffentlichkeit durch das Erdbeben «grosser Schaden» entstanden ist.
Fabienne Klenger (Quelle: news.ch)
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