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Das Gericht beschied dem Angeklagten, Risiken nicht verschwiegen und nach damaligem Wissenstand gehandelt zu haben.

 
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Montag, 21. Dezember 2009 / 19:23:32

Angeklagter im Geothermie-Prozess wird freigesprochen

Basel - Im Basler Geothermie-Prozess hat das Strafgericht den einzigen Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 57-jährigen Chef der Projektfirma wegen der durch die Erdwärme-Bohrung ausgelösten Erdbeben angeklagt.

Qualifizierte Sachbeschädigung sowie das Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes warf die Anklage dem Geologen und Mitinitianten des Geothermie-Projekts vor. Das Strafgericht war nun aber der Auffassung, für die Sachbeschädigung fehle es am Vorsatz, und der andere Tatbestand sei gar nicht anwendbar.

Ausserdem hätte laut der Gerichtspräsidentin die Anklage nachweisen müssen, dass die geltend gemachten Schäden - der Staatsanwalt sprach von 9 Mio. Franken - tatsächlich von den Erdbeben herrührten. Im Zuge des Basler Geothermieprojekts sollte in 5 Kilometer tiefem Gestein Wasser zur Stromproduktion und Fernwärme aufgeheizt werden. Nach einem Beben der Stärke 3,4 wurde das Vorhaben Ende 2006 gestoppt.

Zentrale Figur als Projektentwickler

Der Angeklagte war als Projektentwickler und Experte bei dem Projekt eine zentrale Figur. Das Gericht bescheinigte ihm in der mündlichen Urteilsbegründung jedoch, Risiken nicht verschwiegen, aufgrund des damaligen Wissenstandes gehandelt und sich auch nicht über Warnungen hinweggesetzt zu haben. Keiner der Fachleute habe zudem von dem Vorhaben abgeraten.

Nach dem Urteil sagte der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt, er werde dieses «im Hinblick auf eine Appellation» prüfen. Sein wesentliches Ziel, dass ein Gericht den Fall prüft, sei erreicht.

fest (Quelle: sda)

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