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Mittwoch, 2. Dezember 2009 / 09:11:11

Geiseln droht Gefängnis: Was kann die Schweiz noch tun?

Es mutet seltsam an, dass Libyen gerade jetzt die beiden Schweizer Geiseln zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt hat. Experten sind sich darüber uneins, ob es um viel Lösegeld, um die Minarett-Initiative oder sogar um den Rechtsstaat Libyen geht.

Die Angehörigen der beiden Schweizer Geiseln Max Göldi und Rachid Hamdani hatten gehofft, dass die beiden noch vor Weihnachten wieder nach Hause kommen würden.

Doch einen Tag nach der Abstimmung vom Sonntag (29.11.), stellte sich Libyen quer und verhängte eine Haftstrafe von 16 Monaten und eine Busse von 1600 Franken wegen angeblicher Visavergehen. Das Abstimmungsergebnis vom Sonntag könnte einen Einfluss auf das Gericht in Libyen gehabt haben. Laut der «NZZ» habe sich nach Verkündung der ersten Hochrechnungen Gaddafi schockiert über die «rassistische Abstimmung» gezeigt.

Minarett-Verbot nicht hilfreich

Nahostexperte Arnold Hottinger bezeichnet das Minarett-Verbot zumindest als «erschwerend» für Bewegungen in der Libyen-Affäre. Eine härtere Gangart hält er aber für falsch, da der Schweiz die Mittel fehlten, um Gaddafi zu zwingen, wie er gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erklärte.

Auch die Massnahme des World Economic Forums (WEF), Libyern für das kommende Treffen in Davos keine Akkreditierung zu geben, könnte eine Rolle bei der Verurteilung in Abwesenheit gespielt haben.

Rechtsstaat oder Lösegeld?

Jedoch könnte Gaddafi mit dem Gerichtsurteil eine ganz andere Absicht verfolgen, mutmasst der «Blick». Nicht ohne Grund lautet das Urteil auf Visavergehen, welches sich in einem Gnadenakt auch wieder politisch ummünzen liesse, um Libyen den Ruf eines Rechtsstaates zu sichern, statt den eines willkürlichen Wüsten-Regimes.

Der Genfer Soziologe und Libyen-Kenner Jean Ziegler glaubt dagegen, dass es dem Regime um möglichst hohe Lösegeldforderungen geht, wie er in der Sendung «HeuteMorgen» gegenüber dem Schweizer Radio DRS erklärte.

Die Verhandlungen mit Tripolis dürfen auf keine Fall abgebrochen werden, erklärt Politologe Hasni Abidi gegenüber der Westschweizer Zeitung «Le Matin». Die Schweiz müsse gegen das Urteil Rekurs einlegen. Die libysche Justiz beharre auf ihrer Unabhängigkeit und die Schweiz müsse nun Mittel und Wege finden, wie die Strafe gesenkt werden könne, zum Beispiel mit der Anrechnung der bereits verbrachten Zeit in Tripolis. Auch die Möglichkeit sich mit einer Kaution freizukaufen, müsse geprüft werden.

Strafmass ist zu hoch

Auch Professorin Helen Keller vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Zürich rät den beiden Schweizern, sofort Berufung einzulegen und mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Verurteilung zu kämpfen.

Sie hält das Strafmass für viel zu hoch und rügt auch Verfahrensmängel, denn schliesslich müsste ein Teil der bisherigen Haft auf die Strafe angerechnet werden. «Ich halte es auch nicht für aussichtslos, einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution zu stellen», erklärt Keller gegenüber news.ch.

Sollten die Schweizer in die Offensive gehen wollen, wäre es auch möglich, eine Strafklage gegen die libyschen Beamten, die die beiden Schweizer verschleppt haben, einzureichen. Denn damit müssten die Libyer unter Beweis stellen, dass sie wirklich eine unabhängige Justiz haben, so Keller weiter.

Die Verhandlungen auf nationaler Ebene weiterzuführen hält sie für wichtig, auch wenn sie nicht sehr erfolgsversprechend sind. Sollte die Schweiz zum Beispiel den UNO-Menschenrechtsausschuss anrufen, wäre es ein gewichtiges Argument, dass die innerstaatlichen Instanzen gar nicht unabhängig von Gaddafi funktionieren. Nur dann kann eine internationale Instanz die Sache an die Hand nehmen, so Keller abschliessend.

Tino Richter (Quelle: news.ch)

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