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Typisch Libyen: Die bulgarischen Krankenschwestern erhielten an Weihnachten ihr Todesurteil.

 
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Mittwoch, 2. Dezember 2009 / 10:38:26

«Das Vorgehen ist typisch für Libyen»

Bern - Die in Libyen verurteilten zwei Schweizer würden erst freigelassen, wenn die Schweiz das Kräfteverhältnis umkehre. Die Schweiz müsse gegen das Gerichtsurteil rekurrieren und Anwälte einschalten, sagt Emmanuel Altit, ehemals Anwalt der bulgarischen Krankenschwestern.

«Im Moment ist meines Wissens nach kein internationaler Jurist engagiert. Das ist nicht seriös», führte Emmanuel Altit in einem Interview in der Westschweizer Zeitung «Le Matin» aus. Für den französischen Anwalt muss die Schweiz «die Regeln des libyschen Spiels lernen».

Die zwei Schweizer würden erst an dem Tag freigelassen, «an dem die Libyer mehr Nachteile als Vorteile haben, sie zu behalten», fügte er an. In dieser Schachpartie genüge es nicht, Visabestimmungen zu verschärfen oder libysche Staatsangehörige nicht am Weltwirtschaftsforum WEF 2010 in Davos teilnehmen zu lassen.

Kein Zufall

Die Verurteilung der beiden Schweizer zu 16 Monaten Gefängnis sei kein Zufall, würden diese doch seit 16 Monaten zurückgehalten, fügte er an. Das sei typisch für Libyen.

Das Gericht hätte beispielsweise die bulgarischen Krankenschwestern ausgerechnet am 25. Dezember, an Weihnachten, zum Tode verurteilt, erinnerte Altit. Sie wurden acht Jahre in Tripolis festgehalten, bevor sie frei kamen.

Selbst wenn die beiden Schweizer in ein Gefängnis gebracht würden, «gibt es keinen Grund, sie schlecht zu behandeln. Es sind Geiseln, sie haben also einen gewissen Wert», fügte Emmanuel Altit an. Die Schweizer waren am Montag zu 16 Monaten Gefängnis und einer Strafe von 2000 Dinar (umgerechnet 1600 Franken) verurteilt worden.

tri (Quelle: sda)

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