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Staatsanwalt Ulrich Weder sprach von «aussergewöhnlicher Gefühlskälte» und einer «Geringschätzung des Lebens sondergleichen».

Der Angeklagte wurde heute Morgen ins Gericht gebracht.

Der damals 21jährige hatte eine 16jährige Passantin mit seinem Sturmgewehr erschossen. (Archivbild)

 
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Dienstag, 25. August 2009 / 07:38:17

Staatsanwalt fordert 20 Jahre für Höngger Todesschützen

Zürich - Eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt der Staatsanwalt gegen den 23-Jährigen, der im November 2007 in Zürich-Höngg eine 16-jährige Jugendliche erschossen hat. Zudem sei eine stationäre Behandlung anzuordnen.

Nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung soll der 23-Jährige verurteilt werden, der im November 2007 in Zürich-Höngg eine 16-Jährige erschossen hat. Der Verteidiger fordert dafür eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren.

Die Qualifikationsmerkmale für Mord - besondere Heimtücke und besondere Grausamkeit - lägen nicht vor, sagte der Verteidiger vor dem Zürcher Obergericht. Der Angeklagte könne deshalb nur wegen vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen werden.

Üble frühkindliche Erlebnisse

Der Verteidiger versuchte die Tat begreiflich zu machen, indem er die «üblen frühkindlichen Erlebnisse» seines Mandanten beschwor: geboren in Chile, wurde er von seiner Mutter bei Verwandten deponiert, die ihn drei Jahre später in ein Heim abschoben. Als 3-Jähriger wurde er von einem Schweizer Ehepaar adoptiert.

Diese Erlebnisse sowie die unverschuldeten psychischen Defizite seien bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, sagte der verteidiger in seinem Plädoyer. Ebenfalls dürfe der Einfluss von Alkohol zur Tatzeit nicht vergessen werden. Wie der Staatsanwalt erachtete auch er eine stationäre Massnahme während des Strafvollzuges als angebracht.

Der Angeklagte war vollumfänglich geständig. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich nochmals für seine Tat bei den Eltern seines Opfers.

Staatsanwalt: «Ausgeprägte Hinterhältigkeit»

Mit «aussergewöhnlicher Gefühlskälte», einer «Geringschätzung des Lebens sondergleichen» und «besonders ausgeprägter Hinterhältigkeit» habe der Angeklagte die Tat verübt, sagte Staatsanwalt Ulrich Weder vor dem Zürcher Obergericht. Unfassbar sei, dass auch ein Tötungsmotiv auch nur ansatzweise fehle.

Wie der Vertreter der Familie des Opfers ausführte, handelte der Angeklagte «einfach aus Lust am Töten». «In militärischer Kampfmontur» und mit geladenem Sturmgewehr sei er «zur Jagd aufgebrochen».

Kein Motiv

In der Befragung vor Gericht konnte der 23-jährige Angeklagte nicht sagen, weshalb er damals das ihm völlig unbekannte Mädchen gezielt erschossen hatte. «Ich weiss nicht, was ich damals gedacht und gewollt habe», hielt er fest.

Der zur Tatzeit 21-jährige Mann war am 23. November 2007 aus der Rekrutenschule (RS) entlassen worden. Nachdem er sich kurz zu Hause aufgehalten hatte, begab er sich zum Tatort nach Höngg. Mit dabei hatte er sein Sturmgewehr und eine Patrone, die er in der RS eingesteckt hatte.

Tödlicher Schuss auf 80 Meter

Kurz nach 22 Uhr feuerte er aus einer Distanz von rund 80 Metern den tödlichen Schuss auf die an der Bushaltestelle Hönggerberg wartende Coiffeuse-Lehrtochter ab. Die 16-Jährige starb noch vor Eintreffen von Sanität und Polizei am Tatort.

fest (Quelle: sda)

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