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Wer sein Sturmgewehr nicht im Kleiderschrank haben will, soll es im Zeughaus deponieren dürfen.

 
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Donnerstag, 20. November 2008 / 15:44:07

Sturmgewehr kann künftig auch im Zeughaus bleiben

Bern - Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe hat dem VBS ihren Grundlagenbericht zu den Ordonnanzwaffen eingereicht. Ihre Vorschläge reichen von der freiwilligen Lagerung im Zeughaus bis zum Verzicht auf die Heimabgabe.

Die Gruppe macht jeweils Variantenvorschläge zu den drei Themenbereichen Heimabgabe der Ordonnanzwaffe, Erwerb nach der Dienstpflicht und Abgabe für das ausserdienstliche Schiessen, wie dem vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) veröffentlichten Bericht zu entnehmen ist.

Bei der Abgabe der Ordonnanzwaffe an Dienstpflichtige schlagen die Experten in einer ersten Variante grundsätzlich wie bisher die Heimabgabe vor.

Wer sein Sturmgewehr nicht im Kleiderschrank haben will, soll es im Zeughaus deponieren dürfen. Werden Dienst oder das «Obligatorische» fällig, muss er die Waffe abholen.

Weitere Varianten

Eine zweite Variante sieht vor, Waffen nur noch an Truppen für Ersteinsätze abzugeben, so wie das heute bei der Taschenmunition der Fall ist. Allerdings sind derzeit keine Truppen für Ersteinsätze definiert.

Heimnehmen dürfen die Wehrleute die Waffe nach den Vorschlägen in allen Fällen nur noch, wenn sie kein Missbrauchspotenzial zeigen.

Die dritte Variante postuliert den Verzicht auf die Heimabgabe der Waffe. Das «Obligatorische» wäre mit einer Leihwaffe zu schiessen.

Initiative für eine Verschärfung des Waffenrechts

Bundesrat Samuel Schmid hatte die Expertengruppe im Dezember 2007 eingesetzt, nachdem in Zürich Höngg ein Soldat eine junge Frau mit einem Sturmgewehr erschossen hatte.

Zuvor hatten Kreise um die SP und die Grünen die Initiative «Schutz vor Waffengewalt» für eine Verschärfung des Waffenrechts lanciert. Demnach sollen neben anderen Massnahmen die Armeewaffen statt zu Hause in Zeughäusern gelagert werden. Die Unterschriftensammlung läuft.

Derzeit ist die Lagerung der Ordonnanzwaffe im Zeughaus lediglich im Kanton Genf ohne weiteres möglich.

bert (Quelle: sda)

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