Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Medien filmen vor dem Zürcher Obergericht, wo der Prozess gegen den Todesschützen vom Hönggerberg stattfand.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.todesschuetze.info, www.gesprochen.info, www.schuldig.info, www.hoengger.info

Dienstag, 25. August 2009 / 16:59:44

Höngger Todesschütze des Mordes schuldig gesprochen

Zürich - Eine 17-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes und Gefährung des Lebens: Dieses Urteil hat das Zürcher Obergericht gegen einen 23-jährigen Mann verhängt. Er hatte im November 2007 in Zürich-Höngg eine ihm völlig unbekannte 16-jährige Jugendliche erschossen.

In einer geschlossenen Abteilung der Strafanstalt hat der Mann eine stationäre therapeutische Massnahme zu absolvieren. Eine entsprechende Abteilung wird am 1. September in der kantonalzürcherischen Strafanstalt Pöschwies eröffnet.

Ob der Mann im Nachhinein doch noch verwahrt wird, hängt vom Erfolg der Therapie ab. Der Gutachter erkannte bei ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung.

Die Tat hatte der Angeklagte mit seinem Sturmgewehr und einer im Militär entwendeten Patrone verübt. Er hatte zudem eine Armeepistole gestohlen. Diese militärischen Straftaten waren der Zivilgerichtsbarkeit übergeben worden. Für sie verhängte das Gericht eine geringe Geldstrafe.

Genugtuungszahlungen von 250'000 Franken

Der Angeklagte muss den Eltern und dem Bruder des Opfers Genugtuungszahlungen von insgesamt 250'000 Franken entrichten - zuzüglich 5 Prozent Zins seit dem Tattag. Der Freund der 16-Jährigen, dessen Leben bei der Tat auch gefährdet war, erhält eine Genugtuung von 9000 Franken.

Mit seinem Strafmass blieb das Obergericht unter dem Antrag des Staatsanwalts, der eine 20-jährige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Er sei nicht wirklich zufrieden damit und werde einen Weiterzug prüfen, sagte dieser.

Auf vorsätzliche Tötung plädiert

Der Verteidiger hatte für eine Qualifizierung der Tat als vorsätzliche Tötung plädiert und eine Bestrafung mit 12 Jahren verlangt. Das schliesslich verhängte Strafmass habe er etwa erwartet, sagte er nach der Urteilseröffnung. Einen Weiterzug werde er prüfen, ein solcher sei aber «eher unwahrscheinlich».

Der Vertreter der Angehörigen des getöteten Mädchens sagte, seine Mandanten fühlten eine grosse Leere. Geld könne ihren Schmerz nicht aufwiegen. Immerhin: Die Genugtuungssummen sind gemäss dem Anwalt die höchsten, die in der Schweiz je nach einem Tötungsdelikt ausgesprochen wurden.

smw (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Zwölfjähriger in Lyon auf offener Strasse erschossen
    Montag, 14. Dezember 2009 / 15:45:57
    [ weiter ]
    Staatsanwalt fordert 20 Jahre für Höngger Todesschützen
    Dienstag, 25. August 2009 / 07:38:17
    [ weiter ]
    Aussprache über den richtigen Platz für das Sturmgewehr
    Dienstag, 3. März 2009 / 11:37:24
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG