Dienstag, 25. August 2009 / 16:59:44
Höngger Todesschütze des Mordes schuldig gesprochen
Zürich - Eine 17-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes und Gefährung des Lebens: Dieses Urteil hat das Zürcher Obergericht gegen einen 23-jährigen Mann verhängt. Er hatte im November 2007 in Zürich-Höngg eine ihm völlig unbekannte 16-jährige Jugendliche erschossen.
In einer geschlossenen Abteilung der Strafanstalt hat der Mann eine stationäre therapeutische Massnahme zu absolvieren. Eine entsprechende Abteilung wird am 1. September in der kantonalzürcherischen Strafanstalt Pöschwies eröffnet.
Ob der Mann im Nachhinein doch noch verwahrt wird, hängt vom Erfolg der Therapie ab. Der Gutachter erkannte bei ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung.
Die Tat hatte der Angeklagte mit seinem Sturmgewehr und einer im Militär entwendeten Patrone verübt. Er hatte zudem eine Armeepistole gestohlen. Diese militärischen Straftaten waren der Zivilgerichtsbarkeit übergeben worden. Für sie verhängte das Gericht eine geringe Geldstrafe.
Genugtuungszahlungen von 250'000 Franken
Der Angeklagte muss den Eltern und dem Bruder des Opfers Genugtuungszahlungen von insgesamt 250'000 Franken entrichten - zuzüglich 5 Prozent Zins seit dem Tattag. Der Freund der 16-Jährigen, dessen Leben bei der Tat auch gefährdet war, erhält eine Genugtuung von 9000 Franken.
Mit seinem Strafmass blieb das Obergericht unter dem Antrag des Staatsanwalts, der eine 20-jährige Freiheitsstrafe gefordert hatte. Er sei nicht wirklich zufrieden damit und werde einen Weiterzug prüfen, sagte dieser.
Auf vorsätzliche Tötung plädiert
Der Verteidiger hatte für eine Qualifizierung der Tat als vorsätzliche Tötung plädiert und eine Bestrafung mit 12 Jahren verlangt. Das schliesslich verhängte Strafmass habe er etwa erwartet, sagte er nach der Urteilseröffnung. Einen Weiterzug werde er prüfen, ein solcher sei aber «eher unwahrscheinlich».
Der Vertreter der Angehörigen des getöteten Mädchens sagte, seine Mandanten fühlten eine grosse Leere. Geld könne ihren Schmerz nicht aufwiegen. Immerhin: Die Genugtuungssummen sind gemäss dem Anwalt die höchsten, die in der Schweiz je nach einem Tötungsdelikt ausgesprochen wurden.
smw (Quelle: sda)
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