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Toni Brunners Verfehlung muss einzig disziplinarisch geahndet werden.

 
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Dienstag, 17. März 2009 / 12:14:15

Grosse Kammer: Aufhebung von Brunners Immunität

Bern - Nationalrat Toni Brunner (SVP/SG) soll wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung vor den Kadi. Mit 96 zu 75 Stimmen hat der Nationalrat an der Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Abgeordneten festgehalten.

SVP-Präsident Brunner steht unter Verdacht, in der Affäre um den Abgang von Bundesanwalt Valentin Roschacher dem Generalsekretär des damaligen Justizministers Christoph Blocher einen vertraulichen Bericht vorgelegt oder ausgehändigt zu haben.

Mit 114 zu 73 Stimmen beschloss der Nationalrat deshalb im Herbst 2008, Brunners Immunität aufzuheben.

Weil sich der Ständerat dem in der Wintersession mit 24 zu 15 Stimmen widersetzte, musste die grosse Kammer erneut entscheiden. Auf Antrag der Rechtskommission blieb sie nun hart.

Rechtfertigung der Aufhebung

Nach Ansicht der Mehrheit rechtfertigen die Schwere der Vorwürfe und die grosse Bedeutung der Vertraulichkeit (vor allem bei Aufsichtskommissionen) die Aufhebung der Immunität.

Mit ihrem Entscheid widersprach die Ratsmehrheit der Ansicht des Ständerates, Brunners Verfehlung müsse einzig disziplinarisch geahndet werden. Strafverfolgung und Disziplinarmassnahmen könnten parallel laufen, hielt die Rechtskommission fest. Keines der Verfahren gehe dem andern vor. Jetzt ist nochmals der Ständerat am Zug.

Ob Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) und alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) vor Strafverfolgung wegen ihrer Rolle in der Affäre Blocher-Roschacher verschont bleiben, ist noch offen. Der Nationalrat entscheidet am Freitag.

sl (Quelle: sda)

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