Montag, 16. März 2009 / 11:31:17
Verfahren gegen Vater des Amokschützen
Winnenden - Nach dem Amoklauf von Winnenden läuft gegen den Vater des 17-jährigen Täters ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen. Die Polizei in Waiblingen sagte, die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ein Verfahren eingeleitet.
Der Hobby-Schütze habe die auf ihn zugelassene Tatwaffe im elterlichen Schlafzimmer anstatt in einem verschlossenen Waffentresor aufbewahrt, hiess es. Dies verstosse gegen das Waffengesetz. Dem Vater des Jungen droht damit laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Verdacht der fahrlässigen Tötung
Zur Begründung verwiesen Polizei und Staatsanwaltschaft darauf, dass die Eltern des Täters vermutlich wussten, dass ihr Sohn an einer Depression gelitten habe. Weil der Vater seine Pistole gleichwohl nicht in einem Tresor verschlossen habe, ergebe sich der konkrete Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung.
Die Polizei bestätigte zudem erneut, dass der Amokläufer Mitte Dezember 2008 in Vorbereitung seiner militärischen Aushebung in einem Schreiben auf seine Depressionen hingewiesen habe. In dem Formular sei ein Arzt des Klinikums am Weissenhof benannt worden.
Schüler kommen zum freiwilligen Unterricht
Ob in der beschädigten Albertville-Realschule je wieder unterrichtet wird, ist derzeit noch ungewiss. Am Morgen begann für die Schüler trotzdem ein freiwilliger Unterricht. Mit Bussen wurden die Kinder und Jugendlichen in sechs Gemeindehallen gebracht. Um die Schüler kümmern sich Lehrer und Psychologen.
Baden-Württembergs Kultusminister Helmut Rau sagte, es werde flexible Regelungen für die Schüler geben, die in diesem Jahr ihren Abschluss ablegen. Das gelte auch für Schüler des benachbarten Gymnasiums und die Referendare an der Realschule.
fest (Quelle: sda)
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