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Das Vorgehen der Finma wird durch die SBVg unterstützt. (Symbolbild)

 
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www.ubs-kundendaten.info, www.verteidigt.info, www.herausgabe.info, www.finma.info

Samstag, 21. Februar 2009 / 12:19:54

Finma verteidigt Herausgabe von UBS-Kundendaten

Bern - Die Finanzmarktaufsicht (Finma) ist der Ansicht, mit der Herausgabe der Daten von 300 UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden rechtstaatlich korrekt gehandelt zu haben. Die superprovisorische Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts ändere daran nichts, sagte Finma-Sprecher Alain Bichsel.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Finma darin verboten, Bankunterlagen an die amerikanischen Behörden weiterzureichen.

Tatsächlich kam das Verbot zu spät. «Die Daten seien seit dem 18. Februar übermittelt», sagte Finma-Sprecher Bichsel auf Anfrage.

SBVg: «Schweizer Recht eingehalten»

Unterstützung erhielt die Finma von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Diese hält das Vorgehen der Finma bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA für rechtmässig. Es sei «gestützt auf Schweizer Recht entschieden worden».

«Die Finma handelte gemäss Bankengesetz», sagte Urs Philipp Roth, Geschäftsführer der Schweizerischen Bankiervereinigung in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger».

Sie habe eine Massnahme ergriffen, «die in ausserordentlichen Situationen ergriffen werden kann». Dies sei letztlich «zum Schutze der Volkswirtschaft» geschehen, sagte Roth weiter.

bert (Quelle: sda)

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