Dienstag, 23. Dezember 2008 / 12:36:58
Beweismaterial gegen Berlusconi-Anwalt
Bellinzona/Mailand - Die italienische Justiz kann bei ihren Ermittlungen gegen David Mills, den langjährigen Anwalt von Regierungschef Silvio Berlusconi, auf Zeugenaussagen aus der Schweiz zählen. Dies entschied das Bundesstrafgericht.
Es lehnte die Beschwerde eines Treuhänders ab, der im Juli dieses Jahres von der Tessiner Staatsanwaltschaft als Zeuge zur Sache einvernommen worden war. Der Treuhänder wollte verhindern, dass seine Aussagen auf dem Rechtshilfeweg nach Italien gelangten.
Er begründete dies einerseits mit dem Schutz seiner Privatsphäre. Andererseits war er der Ansicht, dass das Material nicht gegen Berlusconi verwendet werden könne, da dieser als Regierungschef von einer neu geschaffenen Immunitätsregelung profitieren würde.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wies diese Einwände jedoch zurück. Ein Mailänder Gericht habe das Material angefordert. Zudem geniesse der Anwalt Mills keine juristische Immunität, hält das Bundesstrafgericht in seinem Urteil fest.
Honorar für Falschaussagen
Für den Briten Mills hat die Mailänder Staatsanwaltschaft am 17. Dezember vier Jahre und acht Monate Haft beantragt. Mills soll in mehreren Prozessen zugunsten von Berlusconi Falschaussagen gemacht und dafür 600'000 US-Dollar erhalten haben.
Die Vorfälle reichen in die 1990er Jahre zurück. Der Prozess gegen den Regierungschef selbst war im Oktober wegen einer im Parlament beschlossenen Immunitätsregelung ausgesetzt worden.
ht (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Berlusconi: Verurteilter Anwalt bestreitet Vorwürfe
Mittwoch, 20. Mai 2009 / 12:14:11