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Nach der Version des Ständerats müssen die Organe der UBS unverhältnismässige Entschädigungen aus den letzten fünf Jahren zurückfordern.

 
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Dienstag, 9. Dezember 2008 / 13:49:25

UBS-Hilfe: Ständerat verlangt Boni-Rückzahlung

Bern - Der Ständerat hat am Dienstag beim UBS-Hilfspaket verlangt, dass die UBS-Organe unverhältnismässige Boni von Kadern zurückverlangen. Ausschlag gab wie im Nationlrat der präsidiale Stichentscheid - allerdings in der anderen Richtung.

Ständeratspräsident Alain Berset (SP/FR) votierte beim Stimmenpatt von 17 zu 17 für den Minderheitsantrag, weil er selbst zu den Verfassern gehört hatte. Bundesrat Hans-Rudolf Merz wehrte sich vergeblich mit dem Argument, die Rückforderungen stünden auf wackligen rechtlichen Beinen.

Auch sei die Formulierung, der Bundesrat solle auf die UBS-Organe im Hinblick auf Rückforderungen «einwirken», etwas vage. Eugen David (CVP/SG) sagte, der Beschluss stärke dem Bundesrat immerhin moralisch den Rücken. Mit dieser Differenz geht die Vorlage zurück an den Nationalrat, der sich am Donnerstag damit befasst.

Die anderen Minderheitsanträge blieben chancenlos. So nahm eine Minderheit vergeblich einen erneuten Anlauf, die Bezüge an der UBS-Spitze auf das 40-fache einer AHV-Maximalrente - etwa 1,1 Milliionen Franken - zu beschränken. Die Salärfragen würden im Aktienrecht geregelt.

Das Parteispendenverbot für die Zeit, während der die UBS am Staatstropf hängt, fand ebenso wenig Gefallen wie ein Antrag auf eine vertiefte Berichterstattung über die Auffanggesellschaft auch an die Finanzdirektorenkonferenz.

Geld fliesst am Dienstagnachmittag

Nach der ständerätlichen Zustimmung zum Hilfspaket fliesst das Geld am Dienstagnachmittag an die Grossbank, wie bei der Finanzverwaltung zu erfahren war.

Die 6 Milliarden direkt vom Steuerzahler dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Grossbank UBS. Die UBS bezahlt damit ihren Anteil an der Auffanggesellschaft für ihre faulen Papiere. Dort parkiert sie mit Hilfe der Schweizerischen Nationalbank illiquide oder toxische Mittel für maximal 60 Milliarden Dollar.

Die Nationalbank setzt dafür die Hälfte ihrer Reserven ein - Volksvermögen, wie verschiedene Votanten im Ständerat unterstrichen. Der Bundesbeitrag von 6 Milliarden Franken hat die Form einer Pflichtwandelanleihe, welche auf der Kanalinsel Jersey emittiert wird, was im Ständerat auf rege Kritik stiess.

Welche illiquiden Aktiven in die Zweckgesellschaft ausgelagert werden, ist ebenso wie deren Bewertung und die Bewertungsexperten unbekannt, wie der Ständerat in der Eintretensdebatte ebenfalls kritisierte. Daneben geisselten viele der Votanten das Gebaren der Grossbank und ihrer Exponenten.

Pflichtwandelanleihe

Der in den zweiten Nachtrag zum Bundesbudget 2008 eingestellte Bundesbeitrag hat die Form einer Pflichtwandelanleihe. Nach 30 Monaten muss die UBS die Anleihe in Aktien umwandeln. Der Bund käme damit auf eine Beteiligung von 9,3 Prozent an der Bank. Während der Frist zahlt die UBS einen Zins von 12,5 Prozent.

Die Auffanggesellschaft übernimmt - finanziert von der Nationalbank - illiquide UBS-Mittel für maximal 60 Milliarden Dollar.

fest (Quelle: sda)

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