Montag, 13. Oktober 2008 / 11:07:14
Bundesrat erläutert Abstimmungsparolen
Bern - Der Bundesrat wünscht sich mit dem Parlament, dass am 30. November vier Volksinitiativen verworfen werden und die Revision des Betäubungsmittelgesetzes angenommen wird. Er hat seine Abstimmungserläuterungen veröffentlicht.
Die Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» sei kein taugliches Mittel, um Sexualstraftaten zu bekämpfen, schreibt der Bundesrat. Besser sei der indirekte Gegenvorschlag, der Menschen, die als Kinder missbraucht wurden, mehr Zeit gibt, eine Strafanzeige einzureichen.
Die SGB-Volksinitiative «Für ein flexibles Rentenalter» würde rund 90 Prozent der Erwerbstätigen zum ungekürzten Rentenvorbezug ab 62 Jahren berechtigen. Diese faktische Senkung des Rentenalters widerspreche der demografischen Entwicklung und verursachte Zusatzkosten von etwa 1,5 Milliarden Franken pro Jahr.
Die FDP-Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz» lehnt der Bundesrat ab, weil Rekurse der Umweltorganisationen dafür sorgten, dass die Gesetze eingehalten werden. Zudem habe das Parlament das Verbandsbeschwerderecht gestrafft und dessen Mängel behoben.
Die von der Volksinitiative «Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» geforderte Straflosigkeit des Kiffens verwirft der Bundesrat. Er empfiehlt stattdessen, das neue Gesetz anzunehmen, welches das Vier-Säulen-Prinzip (Prävention, Therapie, Repression und Heroinabgabe an Schwerstsüchtige) verankert.
dl (Quelle: sda)
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