Montag, 29. September 2008 / 13:45:57
Ein Nein und ein Ja des Bundesrats zur Drogenpolitik
Bern - Der Bundesrat hat seine Informationskampagne zur eidgenössischen Abstimmung am 30. November gestartet. Zur Hanf-Initiative empfiehlt er ein Nein, zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes, die wenig Neues bringt, ein Ja.
Die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» nehme zwar Anliegen auf, die der Bundesrat seinerzeit in die Revision des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen habe, sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin in Bern. Das Parlament kippte dann aber die Liberalisierung.
Es sei deshalb verfrüht, die Cannabis-Frage zum jetzigen Zeitpunkt wieder aufs Tapet zu bringen, sagte Couchepin. Eine gute Lösung brauche Zeit. Ausserdem gehe die Initiative zu weit. Und sie regle lediglich das Kiffen, klammere aber andere Drogen aus.
Volksinitiative verlangt straffreien Konsum
Die Volksinitiative verlangt, dass der Konsum von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze straffrei wird. Für den Eigenbedarf sollen Besitz, Erwerb und Anbau erlaubt sein. Der Bund müsste dabei dem Jugendschutz in angemessener Art Rechnung tragen und Regeln für Anbau und Handel der Substanzen erlassen.
Das Parlament hatte die von einem überparteilichen Komitee lancierte Initiative ebenfalls zur Ablehnung empfohlen. Die ständerätliche Gesundheitskommission hätte mit einem Gegenvorschlag straffreies Kiffen für Erwachsene ermöglichen wollen. Diesem Vorgehen erteilte die Schwesterkommission des Nationalrates aber eine Absage.
Ein Ja empfiehlt der Bundesrat zur mit einem Referendum bekämpften Revision des Betäubungsmittelgesetzes, das aus dem Jahr 1951 stammt. Im Gesetz verankert werden soll das Anfang der neunziger Jahre entwickelte Vier-Säulen Prinzip, das Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression kombiniert.
Das rechtsbürgerliche Referendumskomitee stört sich besonders an der Heroinabgabe an Schwerstsüchtige, die definitiv ins Gesetz geschrieben werden soll.
dl (Quelle: sda)
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