Dienstag, 22. Juli 2008 / 17:51:43
Vorbereitung zur Sitzung über Beurlaubung von Nef
Bern - Drei Tage vor der ausserordentlichen Sitzung der parlamentarischen Sicherheitskommissionen ist noch unsicher, wer seine Sommerferien unterbrechen kann und teilnimmt. Offen ist insbesondere die Teilnahme von Roland Nef und Bundespräsident Pascal Couchepin.
Der Bundespräsident dürfte an der gemeinsamen Sitzung der Sicherheitskommissionen (SiK) des Nationalrates und des Ständerates teilnehmen. Eine Bestätigung liegt allerdings noch nicht vor. «Wir erhielten die Einladung, haben aber noch nicht geantwortet», sagte Ariane Geiser vom Departement des Innern auf Anfrage der SDA.
Bundesrat Samuel Schmid werde sehr wahrscheinlich teilnehmen, sagte Dominique Bugnon, Sprecher des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Ob Roland Nef anwesend sein werde, sei noch nicht sicher. Auch der Pressedienst der Armee konnte dazu keine Angaben machen.
Dünnes Eis für Schmid
Die Parteien mussten zunächst abklären, welche Mitglieder der SiK an der Sitzung teilnehmen können. Sie versuchten, so viele wie möglich zu erreichen. Zahlreiche Parlamentarier befinden sich in den Sommerferien - zum Teil im Ausland.
Verteidigungsminister Samuel Schmid bewegt sich mit der Beurlaubung von Armeechef Roland Nef nach Meinung eines Experten auf dünnem Eis. Bei einer Entlassung Nefs könnte die Sache noch komplizierter werden und finanzielle Folgen haben.
Nur Bundesrat kann Nef entlassen
Der Berner Strafrechtsprofessor Karl-Ludwig Kunz kritisiert das Vorgehen Schmids. Es sei juristisch bedenklich, dem Betroffenen die Beweislast aufzubürden. Nef könne nicht so ohne weiteres die erforderlichen Dokumente beschaffen.
Nef kann zudem nicht einfach entlassen werden. Der Armeechef untersteht in seiner Rolle Generalstabsoffizier gemäss Angaben des Eidgenössischen Personalamtes (EPA) dem Gesetz und der Verordnung über das Bundespersonal. Für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist der Bundesrat zuständig.
Am einfachsten wäre es, wenn sich die beiden Parteien im gegenseitigen Einverständnis voneinander trennen würden. Der Bundesrat müsste in einem solchen Falle die Abgangsentschädigung festlegen.
tri (Quelle: sda)
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