Montag, 14. Juli 2008 / 10:56:57
Sudan: Staatschef Baschir soll vor Haager Gericht
Den Haag - Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) will dem sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen in der Provinz Darfur den Prozess machen.
Chefankläger Luis Moreno-Ocampo beantragte einen internationalen Haftbefehl gegen Al-Baschir. Der Strafgerichtshof in Den Haag geht damit erstmals gegen einen amtierenden Staatschef vor.
«Ich habe den Richtern heute Beweise dafür vorgelegt, die belegen, dass der sudanesische Präsident Völkermord-Verbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur verübt hat», sagte Moreno-Ocampo.
«Völkermord durch Zermürbung»
«Al-Baschir vollzieht diesen Völkermord ohne Gaskammern, ohne Kugeln, ohne Macheten. Es ist ein Völkermord durch Zermürbung», sagte Moreno-Ocampo. Der Anklage lägen Beweise vor, wonach allein Al-Baschir den Mord an 35'000 Menschen zu verantworten habe.
Menschenrechtsorganisationen begrüssten die Anklage. Die Regierung in Khartum wies die Anklage dagegen als bedeutungslos zurück. Die Regierung erkenne die Autorität des internationalen Strafgerichts nicht an, sagte ein Sprecher des Aussenministeriums.
Dringlichkeitssitzung der Arabischen Liga
Auf Antrag des Sudans berief die Arabische Liga eine Dringlichkeitssitzung für Samstag ein. Sie hatte bereits im Vorfeld gewarnt, eine juristische Verfolgung Al-Baschirs würde den Konflikt in Darfur nur verschärfen.
UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon zeigte sich denn auch besorgt um die Sicherheit der Blauhelmsoldaten und Hilfsmitarbeiter vor Ort. Die Afrikanische Union forderte den Gerichtshof gar auf, seine Entscheidung zu überdenken und keinen Haftbefehl gegen Al-Baschir zu erlassen.
Die Reaktion von Seiten der EU fiel zurückhaltend aus. Es sei nun an den Richtern in Den Haag, sich zu dem Antrag des Chefanklägers zu äussern, teilte die französische EU-Ratspräsidentschaft mit.
Auch das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wollte den Haftantrag gegen Al-Baschir vorerst nicht kommentieren. Mit einem Haftbefehl des IStGH wird erst in einigen Monaten gerechnet.
tri (Quelle: sda)
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