Dienstag, 1. Juli 2008 / 23:19:49
UBS muss Kundendaten in den USA öffnen
Washington - Die Grossbank UBS reagiert zurückhaltend auf den Entscheid einer US-Bundesrichterin in Miami, wonach die US-Steuerbehörden die Kundendaten von mutmasslichen Steuersündern einfordern dürfen. Bislang sei kein solches Auskunftsbegehren eingetroffen.
In einer Stellungnahme verweist die UBS auf Äusserungen der amerikanischen Justizbehörde. Diese teilte Anfang Woche mit, sie arbeite mit den Schweizer Behörden und mit der Schweizer Grossbank zusammen, um «auf kooperativem Weg» einen Informationsaustausch zu erreichen.
Im Sinne dieser Kooperationsbestrebungen werde man in geeigneter Form auf Auskunftswünsche aus den USA eingehen, liess die UBS verlauten. Dabei werde sich die UBS an das Schweizer Recht sowie die gesetzlichen Rahmenbestimmungen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit halten.
Was passieren würde, wenn die amerikanischen Steuerbehörden doch mit einem Auskunftsbegehren bei der UBS vorstellig würden, konnte ein UBS-Sprecher auf Anfrage nicht sagen. Er verwies darauf, dass auf alle Fälle auch die Schweizer Behörden involviert werden müssten, sobald es um die Herausgabe von Kundendaten ginge.
Aktie notiert fester
Die UBS-Aktie eröffnete deutlich fester. Nach dem mehr als fünfprozentigen Kurssturz vom Vortag notierte der Titel nach den ersten 30 Handelsminuten 2,3 Prozent fester auf 20.76 Franken.
UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer hatte am Vorabend erklärt, dass die Bank keine dritte Kapitalerhöhung brauche. Er trat damit jüngsten Spekulationen entgegen. Die Steuerermittlungen der USA gegen das Institut nehme er sehr ernst.
fest (Quelle: sda)
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