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Das Seco rechnet mit Einsparungen von 2 Milliarden Franken.

 
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www.cassis-de-dijon-prinzip.info, www.bundesrat.info, www.will.info

Freitag, 27. Juni 2008 / 12:00:45

Bundesrat will Cassis-de-Dijon-Prinzip

Bern - Jetzt entscheidet das Parlament über die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Wenn Produkte, die ein EU-Land zulässt, auch in der Schweiz frei vermarktet werden dürfen, rechnen Ökonomen mit jährlichen Einsparungen von 2 Milliarden Franken.

Wirtschaftsministerin Doris Leuthard präsentierte die bundesrätliche Botschaft.

Die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) gehört zum Kampf gegen die «Hochpreisinsel Schweiz», der einen Wachstumseffekt von deutlich über 0,5 Prozent des Bruttinlandprodukt erzielen dürfte.

Es handle sich um eine sehr wichtige Botschaft, sagte Leuthard. Der Abbau von Marktschranken intensiviere den Wettbewerb, senke die Preise auf Konsumprodukten und verbillige die Produktionsmittel.

Anklang in fast allen Lagern

Das bundesrätliche Cassis-de-Dijon-Rezept findet Anklang in fast allen Lagern. «Endlich tiefere Preise», jubelt die FDP. Einzig am langsamen Reformtempo übt die Partei Kritik: Jetzt müsse es zügig gehen.

«Durchbruch geschafft», meldet auch die CVP. Quer stellt sich die SVP. Marktöffnungen sollten nie nur einseitig geschehen, sagte ihr Mediensprecher Alain Hauert.

Der Bundesrat habe begriffen, dass eine rasche Marktöffnung nur Erfolg verspreche, wenn Transparenz und Sicherheit garantiert seien, schreiben die Schweizer Konsumentenorganisationen in einem gemeinsamen Communiqué.

Frei vermarktet werden könnten neu vor allem Lebensmittel, Textilien und Bekleidung, Möbel sowie Kosmetika. Laut dem Chefökonomen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), Aymo Brunetti, bringt die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips allein jährlich über 2 Milliarden Franken Einsparungen.

Streit um Ausnahmen

Im Vorfeld der Botschaft drehte sich der grosse Streit um die Ausnahmen, die mit dem höheren Standard der Schweiz im Gesundheits-, Umwelt-, Konsumenten- und Tierschutz begründet werden können. Gemäss Bundesratsentscheid werden von den ursprünglich angemeldeten 128 Ausnahmebegehren nur deren 18 erfüllt.

dl (Quelle: sda)

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