Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips können Produkte, die ein EU-Land zulässt, auch in der Schweiz frei vermarktet werden.
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Donnerstag, 5. März 2009 / 11:50:44
Ständerat will Cassis-de-Dijon ohne Gegenrecht einführen
Bern - Der Ständerat ist für die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ohne Gegenrecht. Danach können Produkte, die ein EU-Land zulässt, auch in der Schweiz frei vermarktet werden. Ausgenommen werden soll das Lebensmittelrecht.
Lebensmittel, die den schweizerischen Vorschriften nicht genügen, brauchen nach Meinung des Ständerates eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Mit 23 zu 14 Stimmen wurde abgelehnt, auf diese Bewilligungspflicht zu verzichten. Verworfen wurde eine Spezialzulassung für Kosmetika, Kleider und Kinderspielzeug.
sl (Quelle: sda)
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