Mittwoch, 27. Februar 2008 / 13:50:00
Türkische Opposition klagt gegen Kopftuch
Istanbul - Zwei türkische Oppositionsparteien haben eine Verfassungsklage gegen die Freigabe des islamischen Kopftuchs für Studentinnen eingereicht. Das Parlament hatte das Kopftuchverbot am 9. Februar mit einer Verfassungsänderung abgeschafft.
Das Gericht solle die Parlamentsentscheidung für null und nichtig erklären, sagte der Generalsekretär der kemalistischen Partei CHP, Önder Sav, nach Einreichung des Antrags vor Journalisten in Ankara.
Die CHP und die kleinere Kemalistenpartei DSP wollen mit der Klage die Verfassungsänderung rückgängig machen.
Diese war am vergangenen Wochenende von Staatspräsident Abdullah Gül in Kraft gesetzt worden. CHP und DSP argumentieren, die Parlamentsentscheidung sei ein Verstoss gegen das übergeordnete Prinzip des Laizismus.
Noch ist aber offen, ob das Verfassungsgericht die Entscheidung des Parlaments inhaltlich prüfen wird oder sich auf eine Untersuchung auf eventuelle Formfehler beschränkt. Das Verfahren wird voraussichtlich mehrere Monate dauern.
Umstrittenes Symbol
Die Kemalisten, die sich auf Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk berufen, betrachten das Kopftuch als Symbol des politischen Islam, das aus staatlichen Institutionen herausgehalten werden müsse.
Dagegen argumentieren Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan und andere Anhänger der Kopftuchfreiheit, es sei ungerecht, jungen Frauen wegen ihrer Kleidung das Recht auf eine Hochschulbildung zu verweigern.
Zwei von drei Frauen in der Türkei tragen das Kopftuch. Gemäss Umfragen ist die grosse Mehrheit der Türken für eine Freigabe des Kopftuchs an den Unis.
bert (Quelle: sda)
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