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Die Aufenthaltsbewilligung kann widerrufen oder nicht verlängert werden, wenn ein Ausländer gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstösst.

 
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Donnerstag, 14. Februar 2008 / 10:44:34

BFM: Mit Härte gegen ausländische Straffällige

Bern - Der Spielraum zur Wegweisung straffälliger Ausländer soll konsequent ausgeschöpft werden. Dies gehört zu den Schwerpunkten des Bundesamtes für Migration (BFM). Fortschritte sollen in der Integrationspolitik erzielt werden.

Vorab gelte es nun, die neuen Bestimmungen des Asyl- und Ausländerrechts in der Praxis umzusetzen, sagte Direktor Eduard Gnesa an der Jahrenmedienkonferenz des BFM in Bern. «Wir haben genug Gesetze. Wir müssen sie nur anwenden und wo nötig hart durchgreifen.»

Konsequent vorgehen will das BFM gegen straffällige Ausländer. Wie Gnesa in Erinnerung rief, kann die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung widerrufen oder nicht verlängert werden, wenn ein Ausländer gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstösst.

Möglichkeit, Eltern auszuweisen

Zudem sei es möglich, Eltern von jugendlichen ausländischen Straftätern auszuweisen, die ihre Kinder vernachlässigten oder Auflagen von Schule und Vormundschaftsbehörden nicht einhielten. Leider sei es erwiesen, dass ausländische Jugendliche häufiger straffällig würden als ihre schweizerischen Altersgenossen, sagte Gnesa. Die Behörden müssten deshalb «klare Signale» setzen.

Zu den Jahresschwerpunkten des Bundesrates und des Amtes gehört auch die Verstärkung der Integrationspolitik. Dem BFM stehe ein Förderkredit von 16 Millionen Franken zur Verfügung, sagte Vizedirektor Mario Gattiker. Im Zentrum stünden dabei Sprachförderung, Bildung, Arbeit und soziale Sicherheit.

«Fordern und Fördern»

Zudem stehe die Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene von 6000 Franken pro Person zur Verfügung, was laut Gattiker rund 36 Millionen ausmacht. Die Erfahrungen in den Kantonen mit dem Instrument der Integrationsvereinbarung nach dem Motto «Fordern und Fördern» sollen per Ende Jahr evaluiert werden.

Seit Anfang Jahr sind das neue Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz vollumfänglich in Kraft. Die beiden Erlasse hätten sich bisher bewährt, sagte Gnesa. Nunmehr gebe ein Drittel der Asylsuchenden Reise- oder Identitätspapiere ab. Das sei eine Zunahme um 9 Prozent.

fest (Quelle: sda)

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