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Jugendliche auf der Kaserne in Basel. (Archivbild)

 
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Donnerstag, 24. April 2008 / 10:28:47

Basel schafft gesetzliche Grundlage für Wegweisung

Basel - In Basel soll die Polizei gewaltbereite Personen künftig von bestimmten Orten vorübergehend wegweisen können. Für dieses in der Praxis bereits erprobte neue polizeiliche Instrument legt die Basler Regierung nun die rechtliche Grundlage vor.

Die Ergänzung des Polizeigesetzes macht einen befristeten Platzverweis von 72 Stunden möglich. Wie das Sicherheitsdepartement Basel-Stadt mitteilte, kann in besonders schwerwiegenden Fällen die Wegweisung auch für einen ganzen Monat verfügt werden.

Die neue Bestimmung richtet sich gegen Gewalt im öffentlichen Raum oder die Besetzung der Allmend durch gewaltbereite Gruppen. Mit der Wegweisung soll die Polizei sofort und unmittelbar die Situation vor Ort entschärfen und die Gewaltspirale durchbrechen können.

Bei der Anwendung der Wegweisung sollen ausschliesslich sicherheitspolizeiliche Überlegungen eine Rolle spielen. Es gehe nicht darum, mit dem neuen Instrument «City-Pflege» zu betreiben und bestimmte Gruppen aus dem Stadtbild zu vertreiben, hält das Sicherheitsdepartement fest.

«Bagatellen ausgenommen»

Wegweisung sei ein milderes Mittel als Polizeigewahrsam, sagte Polizeidirektor Hanspeter Gass. Sie ritzt indes am Prinzip der Unschuldsvermutung, da sie vor Begehen einer Straftat greifen soll. Die Prävention soll laut dem leitenden Jugendanwalt Beat Burckhardt Friedliche schützen, aber auch Junge davon abhalten, in Delinquenz abzurutschen.

Bei der Anwendung der Wegweisung sollen ausschliesslich sicherheitspolizeiliche Überlegungen eine Rolle spielen.

Laut Polizeikommandant Roberto Zalunardo erhalten Wegzuweisende vor Ort ein Formular mit klarer Angabe, welches Gebiet sie wie lange nicht betreten dürfen. Gewalt werde wie bei häuslicher Gewalt definiert; Bagatellen seien «selbstverständlich ausgenommen».

Praxix erprobt

Die Wegweisung ist in Basel bereits in der Praxis erprobt worden. Bei der letzten Herbstmesse wurde als gewaltbereit eingeschätzten Jugendlichen der Zugang zum Kasernenareal permanent verwehrt.

Basis für diese Massnahme war eine interne Rechtsinterpretation der Jugendanwaltschaft, die in einer breiten öffentlichen Diskussion zur Forderung nach einer Rechtsgrundlage für die Wegweisung führte.

ht (Quelle: sda)

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