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Heute sind Sonntagsverkäufe nur beim Nachweis eines dringlichen Bedürfnisses zulässig.

 
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Mittwoch, 5. Dezember 2007 / 12:30:00

Vier Sonntagsverkäufe ohne Bewilligung

Bern - Das Parlament belebt das Weihnachtsgeschäft. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat mit 23 gegen 9 linke Stimmen beschlossen, dass die Kantone künftig bis zu vier Sonntagsverkäufe im Jahr ohne Bedürfnisnachweis vorsehen können.

Die Änderung des Arbeitsgesetzes geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des inzwischen verstorbenen Berner FDP-Nationalrats Kurt Wasserfallen.

Sie soll Sonntagsverkäufe insbesondere in der Adventszeit ermöglichen. Die Arbeitnehmer müssen einverstanden sein, und der Lohnzuschlag bleibt erhalten.

Heute sind Sonntagsverkäufe nur beim Nachweis eines dringlichen Bedürfnisses zulässig. Dies führe zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlungen, sagte Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH). Mit unterschiedlichen Reglementierungen ermöglichten bereits heute 19 Kantone Sonntagsverkäufe.

Entscheidung bei Kantonen

Der Gewerkschafter Ernst Leuenberger (SP/SO) bezähmte nur aus Realitätssinn seine Lust auf einen Nichteintretensantrag. Der Rat behandle hier nicht eine kantonale Ladenschlussverordnung, sondern eine Änderung des Arbeitsgesetzes, sagte er. Dieses Gesetz habe den Hauptzweck, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu schützen.

Leuenberger wurde den Verdacht nicht los, dass hier Salamitaktik betrieben werde. Vor zwei Jahren erst habe das Volk nur äusserst knapp der Sonntagsbeschäftigung von Verkaufspersonal in Flughäfen und grossen Bahnhöfen zugestimmt. In 19 der 26 Kantone sei jene Vorlage abgelehnt worden.

Laut Volkswirtschaftministerin Doris Leuthard können die Kantone bei der Festlegung der maximal vier Sonntagsverkäufe auf ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Auch ein gänzlicher Verzicht, wie ihn etwa Genf angekündigt habe, sei möglich. Im Übrigen hielt der Rat fest, dass die Kantone den Entscheid an Gemeinden und Amtsbezirke, nicht aber an Unternehmen delegieren können.

bert (Quelle: sda)

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