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Ein Kanton dürfe gemäss Hansruedi Wandfluh auch ganz auf Sonntagsverkäufe verzichten.

 
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Mittwoch, 26. September 2007 / 15:42:27

Bis zu vier Sonntagsverkäufe

Bern - Die Kantone sollen bis zu vier Sonntagsverkäufe im Jahr ohne Sondergenehmigung bewilligen können. Das hat der Nationalrat mit 104 zu 66 Stimmen entschieden. Die Linke warnte vergeblich vor einer Herrschaft des Kommerzes.

Die Änderung des Arbeitsgesetzes geht zurück auf eine parlamentarische Initiative des verstorbenen Berner FDP-Nationalrats Kurt Wasserfallen.

Sie soll Sonntagsverkäufe, insbesondere in der Adventszeit, ermöglichen. Die Arbeitnehmer müssen einverstanden sein, der Lohnzuschlag bleibt erhalten.

Kantonale Ungleichheit

Die heutige Rechtslage führe zu einer Ungleichbehandlungen, sagte Kommissionssprecher Hansruedi Wandfluh (SVP/BE).

Das Bundesgericht stelle sich nämlich auf den Standpunkt, dass Kantone Sonntagsverkäufe nur bewilligen dürften, wenn es eine langjährige Tradition gebe oder die Auslandkonkurrenz einen Verkauf nötig mache.

19 Kantone bewilligen unter diesen Voraussetzungen schon heute Sonntagsverkäufe - allerdings unterscheiden sich die Reglementierungen beträchtlich. Um Rechtssicherheit und Gleichbehandlung zu gewährleisten, sollen die Kantone deshalb künftig bis zu vier Sonntagsverkäufe im Jahr ohne Sondergenehmigung bewilligen können.

Keine Änderung für Sondergenehmigungen

Ein Kanton dürfe aber auch entscheiden, auf Sonntagsverkäufe ganz zu verzichten, sagte Wandfluh. Unangetastet bleiben Sonntagsverkäufe mit einer Sondergenehmigung: Darunter fallen zum Beispiel Tourismusregionen, Tankstellenshops oder Einkaufsläden in grossen Bahnhöfen und auf Flughäfen.

Die Linke wehrte sich vergeblich gegen die Liberalisierung. Jean-Claude Rennwald (SP/JU) erinnerte daran, dass Sonntagsverkäufe in grossen Bahnhöfen und Flughäfen vom Volk vor zwei Jahren nur ganz knapp angenommen wurden.

bert (Quelle: sda)

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