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Zumindest teilweise sollen alternative Heilmethoden noch einmal geprüft werden.

 
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Dienstag, 25. September 2007 / 14:48:33

Hintertür für Komplementärmedizin

Bern - Der Ständerat sucht einen Weg für einen Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zur Komplementärmedizin». Er hat am Dienstag eine Motion von Erika Forster (FDP/SG) überwiesen und damit den Bundesrat beauftragt, eine Wiederaufnahme von komplementären Heilmethoden in den Grundkatalog der obligatorischen Krankenversicherung zumindest teilweise nochmals zu prüfen.

Konkret geht es bei dem Vorstoss um die anthroposophische Medizin, die Homöopathie und die traditionelle chinesische Medizin.

Diese drei Methoden sollen nun nach dem Willen des Ständerats ein weiteres Mal auf den Prüfstand gestellt und mit adäquaten Mitteln auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und auf ihre Wirtschaftlichkeit hin untersucht werden.

Sollte dann der gesetzlich erforderliche Nachweis für die Einhaltung dieser drei so genannten WZW-Kriterien vorliegen, wären die drei Heilmethoden entweder als Gesamtpaket oder einzeln wieder in den Grundleistungskatalog der Krankenversicherung aufzunehmen.

Konkrete Ausgestaltung erst später

Dies wäre ein erster vertretbarer Schritt, um der Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» den Wind aus den Segeln zu nehmen, sagte Urs Schwaller (CVP/FR). Über die konkrete Ausgestaltung eines möglichen Gegenvorschlags zu dem Volksbegehren soll allerdings erst später näher diskutiert werden.

Der Nationalrat hatte die vor zwei Jahren eingereichte Initiative in der vergangenen Woche ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen und dabei vor allem Kostengründe ins Feld geführt.

Bundesrat Pascal Couchepin hatte im Juni 2005 fünf alternative Heilangebote, darunter die drei nun vom Ständerat wieder ins Spiel gebrachten Methoden, aus dem Grundkatalog der obligatorischen Krankenversicherung gestrichen und in den Bereich der nicht-obligatorischen Zusatzversicherungen verbannt.

Die Motion, die von der Kleinen Kammer mit 19 gegen drei Stimmen überwiesen wurde, hatte der Gesundheitsminister im Namen des Bundesrats ebenfalls zur Ablehnung empfohlen.

rr (Quelle: AP)

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