Freitag, 9. November 2007 / 18:35:19
Alternative Medizin fällt bei der SGK des Ständerats durch
Bern - Die Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates will wie der Nationalrat Komplementärmedizin und Schulmedizin nicht gleichstellen. Ihre starke Minderheit ist aber auf der Suche nach einem Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zur Komplementärmedizin».
Die SGK lehnte die Initiative nur mit 5 zu 4 Stimmen ab, wie Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) mitteilte. Die Minderheit möchte, dass der Bund die Komplementärmedizin zumindest parziell anerkennt und deren Leistungen in die Grundversorgung der obligatorischen Krankenversicherung übernehmen kann.
Der Nationalrat hatte die Volksinitiative mit 93 zu 78 Stimmen verworfen. Der Ständerat hat indessen eine Motion Forsters gutgeheissen, die den Bundesrat beauftragt, drei aus der Grundversicherung gekippte komplementärmedizinische Behandlungen krankenkassenpflichtig zu erklären.
Weiter ist die SGK der Meinung, die Sanierung der Invalidenversicherung dürfe den AHV-Fonds nicht aushöhlen. Sie schlägt dem Plenum deshalb einstimmig eine Lösung vor, die Links und Rechts zufriedenstellen soll.
Verlängerter Zulassungsstopp
Nach dem Konzept der SGK wird die Mehrwertsteuer für sieben Jahre zugunsten der IV proportional erhöht. Laut Christoffel Brändli (SVP/GR) dürfte dies ungefähr das jährliche Defizit der IV von 1,5 Milliarden Franken decken.
Auch zum Thema Artzpraxen äusserte sich die SGK. Der Zulassungsstopp für neue Arztpraxen soll nochmals um zwei Jahre verlängert werden, beantragte die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen, weil sich die Aufhebung des Vertragszwangs hinziehe.
Um den Wettbewerb zu stärken und eine Überversorgung zu verhindern, schlug der Bundesrat im Mai 2004 vor, die Krankenkassen nicht länger zur Zusammenarbeit mit allen Ärzten zu verpflichten. Die Kantone sollten bestimmen, wie viele Ärzte pro Sparte mindestens unter Vertrag zu nehmen sind.
tri (Quelle: sda)
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