Mittwoch, 29. August 2007 / 13:29:04
SVP hat ihr umstrittenes Wahlkampfvideo entfernt
Bern - Die SVP hat ihr umstrittenes Wahlkampfvideo am Morgen wie vom Kreisgericht Biel-Nidau angeordnet aus dem Internet entfernt. Jugendliche, die im Film als Drogenkonsumenten und Schläger auftreten, hatten geklagt, sie seien hereingelegt worden.
Die Jugendlichen seien hereingelegt worden, sagte der Richter. Die Anwältin Anna Hofer hatte die superprovisorische Verfügung am Montag verlangt. Sie vertritt zwei der jungen Bieler, die in dem Film als Schläger und Drogenkonsumenten auftreten. Ihre Mandanten seien sehr zufrieden, sagte Hofer der Nachrichtenagentur SDA.
Die Verfügung verbiete der SVP den weiteren Gebrauch des Videos in jedem möglichen Zusammenhang. Die Partei habe nun eine zweimal verlängerbare Frist von zehn Tagen um Stellung zu nehmen. Nach 30 Tagen werde die Verfügung provisorisch.
Die Partei kam früheren Rückzugsforderungen nicht nach. Präsident Ueli Maurer sagte noch am Montag, es handle sich um eine politische Aussage. Die Beantwortung rechtlicher Fragen solle den Juristen überlassen werden.
Die Anwältin prüft im weiteren, ob allenfalls auch eine Forderung nach Genugtuung gestellt wird. Die sieben Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Aufnahmen zwischen 13 und 22 Jahre alt waren, sind nach eigenen Angaben getäuscht worden.
Propaganda- statt Präventionsfilm
Das Video mit dem Titel «Himmel oder Hölle» zeigt Gewaltszenen auf dem Bieler Bahnhofplatz sowie - als Kontrast - friedliche Szenen, die zum grössten Teil in Zürich gedreht wurden. Am Anfang des Films steht der Satz: «Wenn Rot-Grün gewinnt, geht die Schweiz kaputt.»
Angeblich waren die Jugendlichen aus der Hip-Hop-Szene vom Produzenten nicht darüber informiert worden, dass es sich um einen Propagandafilm der SVP handle. Sie glaubten stattdessen, es werde ein Video über Gewaltprävention gedreht.
Zudem sei ihnen bei den Aufnahmen versichert worden, sie würden nachträglich anonymisiert. In dem Film seien ihre Gesichter nun aber klar ersichtlich. Die Produktionsfirma, die den Streifen im Auftrag der SVP realisierte, habe die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen verletzt.
dl (Quelle: sda)
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