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Die SVP habe von Bruno Wallisers Vorführung nichts gewusst.

 
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Samstag, 13. Oktober 2007 / 12:54:07

Verfahren gegen SVP wird wieder aufgenommen

Bern - Das Verfahren gegen das Wahlkampfvideo der SVP ist wieder aufgenommen worden. Grund: Die «New York Times» hatte berichtet, dass ein Zürcher SVP-Nationalratskandidat und -Kantonsrat das Video trotz richterlichen Verbots gezeigt hatte.

Ein Bieler Gericht hatte der SVP Ende August mit einer superprovisorischen Verfügung verboten, das umstrittene Video weiter zu verwenden und zu verbreiten.

Jugendliche, die im Video als Schläger auftraten, sahen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, weil sie nicht gewusst hätten, dass sie in einem Propagandafilm mitwirkten.

Anfang Oktober waren die beiden Parteien übereingekommen, das Verfahren bis nach den Wahlen zu sistieren und einen Vergleich zu schliessen.

Doch am Freitag verfügte der zuständige Richter auf Antrag der Jugendlichen die Wiederaufnahme des Verfahrens, wie deren Anwältin Anna Hofer einen Artikel im «Tages-Anzeiger» vom Samstag bestätigte.

«Ich nehme mir die Freiheit»

Grund dafür sei ein Artikel in der «New York Times» vom vergangenen Montag.

Die Reporterin berichtete darin unter anderem von einer SVP-Wahlveranstaltung im zürcherischen Schwerzenbach vom 4. Oktober. Dort habe der Zürcher SVP-Nationalratskandidat und -Kantonsrat Bruno Walliser das Video öffentlich vorgeführt.

Walliser habe gewusst, dass die Verwendung des Videos verboten war. Die Zeitung zitierte ihn mit den Worten: «Ich nehme mir die Freiheit, es trotzdem zu zeigen.»

Walliser war am Samstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Auf seiner Webseite schaltete er den Bericht unter dem Titel «New York Times: Artikel über Bruno Walliser!» auf.

Video soll definitiv verschwinden

Mit einer Partei, die einen richterlichen Beschluss bei ihren Mitgliedern nicht durchsetze, könne sie keinen Vergleich abschliessen, sagte Hofer. Deshalb wolle sie nun durchsetzen, dass das Video per Gerichtsbeschluss definitiv verschwinden müsse.

Die SVP hat zehn Tage Zeit, um sich im Gerichtsverfahren zu äussern. Weder SVP-Sprecher Roman Jäggi noch SVP-Anwalt Nicolas von Werdt waren am Samstag für die Nachrichtenagentur SDA zu erreichen.

Laut «Tages-Anzeiger» wies von Werdt den Vorwurf zurück, die SVP Schweiz habe von der Vorführung gewusst.

rr (Quelle: sda)

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  • Der Artikel der «New York Times» (englisch)
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