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Im öffentlichen Raum wird der Maulkorb für Kampfhunde Pflicht.

 
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Sonntag, 17. Juni 2007 / 14:52:50

Genfer sagen klar Ja zu verschärftem Hundegesetz

Genf - Wer im Kanton Genf einen Kampfhund halten will, braucht dafür definitiv eine Bewilligung. Das Genfer Stimmvolk hat das unter dem Eindruck der Pitbull-Attacke auf ein Kleinkind in Oberglatt ZH verschärfte Hundegesetz mit klarem Mehr angenommen.

Die Genferinnen und Genfer stimmten der Verschärfung mit 75'088 Ja zu 16'819 Nein Stimmen zu. Dies entspricht einem erdrückenden Ja-Anteil von 81,7 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 42,44 Prozent.

Von dem Gesetz betroffen sind etwa 30'000 Hunde und ihre Halter. Genf zählt etwa 1000 Kampfhunde, für die nun besonders strenge Regeln gelten. Neben der Bewilligung müssen Kampfhund-Halter künftig nachweisen, dass sie mündig sind, Theorie-Kurse besucht haben und dass das Tier aus einer kontrollierten Zucht stammt.

Im öffentlichen Raum wird der Maulkorb für Kampfhunde Pflicht. Der Besitz eines zweiten Kampfhundes ist nun ebenso verboten wie die Zucht und die Kreuzung von Kampfhunden.

Auch die Haltung von a priori ungefährlichen Hunde ist gesetzlich strenger geregelt. So müssen alle Hundehalter mit ihren Vierbeinern einen Kurs absolvieren. «Hündeler», die für andere Personen Hunde spazieren führen, brauchen dazu eine Bewilligung.

Auslöser für die Revision des Genfer Hundegesetzes waren die tödliche Attacke eines Pitbulls auf einen kleinen Buben im November 2005 im zürcherischen Oberglatt sowie - neun Monate später - eine Pitbull-Attacke auf ein Kleinkind in einem Genfer Park.

smw (Quelle: sda)

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