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Pro Haushalt soll künftig nur ein Kampfhund erlaubt sein.

 
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www.kampfhunde-verbot.info, www.lehnt.info, www.genf.info

Donnerstag, 22. Februar 2007 / 22:48:31

Genf lehnt Kampfhunde-Verbot ab

Genf - Der Genfer Grosse Rat hat am Abend ein Kampfhundeverbot für das Kantonsgebiet abgelehnt. Stattdessen setzt er auf Hundehalterkurse und Halterbewilligungen für als gefährlich eingestufte Hunderassen.

Einzig ein Exemplar der als gefährlich eingestuften Rassen darf pro Haushalt gehalten werden. Es soll zwingend sterilisiert werden. Der Hundehalterkurs muss mit Abschluss des zweiten Lebensjahres des Vierbeiners absolviert sein. Die Zucht der gefährlichen Rassen und ihre Kreuzung mit Artgenossen sind verboten.

Die Liste der gefährlichen Rassen erstellt die Regierung in der Verordnung zum Gesetz. Das Gesetz wurde vom Rat mit 47 zu 10 Stimmen gut geheissen.

Maulkorbpflicht nicht mehr generell

Der bisher geltende allgemeine Maulkorbzwang für alle Hunde in den Stadtparks fällt im neuen Gesetz dahin. Stattdessen ist eine Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum für gefährliche Hunderassen vorgesehen. Die allgemeine Maulkorbpflicht wurde nach der Attacke eines Pitbulls auf ein Kind im August verhängt.

Das Volk hat das letzte Wort. Es muss zum einen über das geänderte Hundegesetz abstimmen, da dieses auch die Hundesteuer anhebt. In Steuerfragen muss im Kanton Genf zwingend das Volk konsultiert werden. Zum anderen kommt eine Initiative für ein Verbot gefährlicher Hunde zur Abstimmung.

ht (Quelle: sda)

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