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Bei einem Wohnungsverbot für den gewaltausübenden Partner, riskiert eine Migrantin die Ausschaffung.

 
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Mittwoch, 23. Mai 2007 / 13:34:53

Amnesty International kritisiert Gesetzgebung

Bern - In ihrem Jahresbericht hat die Organisation Amnesty International (ai) die Schweiz wegen der erneuten Revision der Asylgesetze kritisiert. Im weiteren stellt ai Rassismustendenzen fest, die jedoch weitgehend bagatellisiert würden.

Kritik übt die Menschenrechtsorganisation insbesondere an der Änderung der Schweizer Asylgesetze von Ende September 2006. Auf der neuen Gesetzesgrundlage kann Flüchtlingen ohne Ausweispapieren der Zugang zum Asylverfahren verwehrt werden. Das Gesetz räumt Asylsuchenden zudem eine verkürzte Beschwerdefrist ein.

Auch die Inhaftierungsvorschriften im revidierten Asylgesetz seien generell mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz unvereinbar, schreibt ai. Das Gesetz lässt zu, papierlose Migranten neu bis zu zwei Jahre in Abschiebehaft zu halten. Selbst Minderjährige können bis zu zwölf Monate inhaftiert werden.

Geschlagen und ausgewiesen

Daneben sorgt bei ai auch eine Revision des Zivilgesetzbuchs von Mitte Juni 2006 für Kritik. Durch die Gesetzesrevision können gewaltausübende Partner auf Antrag des Opfers neu aus der gemeinsamen Wohnung ausgewiesen werden. Gleichzeitig riskieren Migrantinnen dadurch jedoch ihre Abschiebung.

Die Menschenrechtsorganisation weist in ihrem Jahresbericht zudem auch auf Tendenzen von institutionellem Rassismus in der Schweiz hin. Ein UNO-Sonderberichterstatter hat diesbezüglich im letzten Jahr konkrete Anhaltspunkte ausgemacht, unter anderem auch innerhalb der Polizeibehörden.

Vorwürfe «bagatellisiert»

Der Sonderberichterstatter nennt als Beispiel mehrere Vorwürfe über Misshandlungen, exzessiven Einsatz von Gewalt und rassistische Übergriffe durch Polizeibeamte.

Seine Beobachtungen zu Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung seien in politischen Diskussionen aber «bagatellisiert» worden, schreibt ai.

ht (Quelle: sda)

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