Mittwoch, 25. Mai 2005 / 16:40:00
Amnesty kritisiert Schweizer Polizei
Bern/London - Misshandlungen, Gewaltanwendung, rassistische Beschimpfungen: Das wirft amnesty international (ai) Schweizer Polizeibeamten im neuesten Jahresbericht vor.
Übergriffe von Polizeibeamten und -beamtinnen seien besonders bei Personenkontrollen, bei Abschiebungen von abgewiesenen Asylsuchenden und bei Demonstrationen gemeldet worden. Laut Amnesty haben im vergangenen Jahr Berichte über rassistische Beschimpfungen, Misshandlungen und übertriebene Gewaltanwendung durch die Polizei weiter zugenommen.
Amnesty habe die Schweizer Behörden im vergangenen Jahr zudem aufgefordert, in allen Kantonen auf den Einsatz von Reizgaswaffen, Elektro-Pistolen und Waffen zum Abfeuern von Gummigeschossen oder von Markierungsprojektilen zu verzichten.
Elektro-Pistolen mit 50000 Volt
Mit den Elektro-Pistolen werden - aus einer Entfernung von bis zu sechs Metern - Projektile abgefeuert, die sich in den Kleidern der Getroffenen verankern. Durch feine Drähte sind die Geschosse mit der Pistole verbunden, die Stromstösse von 50 000 Volt in den Körper schickt. Die getroffene Person erstarrt und kippt um.
Die Vorwürfe von amnesty hält Martin Jäggi, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) für einseitig und möglicherweise nicht gründlich recherchiert. Die Polizei habe einen Auftrag, den sie in aller Regel mit verhältnismässigen Mitteln erfülle. Sie sehe sich aber einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber, betonte Jäggi.
Den Behörden sei die Situation im allgemeinen aber bewusst, sagte Jäggi weiter. Bei Übertretungen greife man konsequent durch. Die Fälle würden untersucht und disziplinarisch geahndet.
Kritik auch an Änderung des Asylgesetzes
Amnesty International kritisiert aber auch die Änderung des Asylgesetzes. Diese erschwerten den Flüchtlingen, einen Asylantrag zu stellen.
Die vorgesehene Herabsetzung der Beschwerdefrist gegen einen Ablehnungsentscheid von 30 auf 5 Tage werde zu Verstössen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention führen, warnt amnesty.
Dies gelte in besonderem Masse für die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung des Zugangs zum normalen Asylverfahren für Personen, die nicht innerhalb von 48 Stunden gültige Reisedokumente oder Ausweispapiere vorlegen können.
Justiz- und Polizeiminister Christoph Blocher, unter dessen Federführung die Verschärfungen im Asylverfahren ausgearbeitet wurden, verteidigte in Bern die Schweizer Asylpraxis.
"Es ist klar, dass die Asylpraxis in der Schweiz und das Asylgesetz den Menschenrechten und dem Völkerrecht entsprechen müssen und auch entsprechen", sagte Blocher. Der Bundesrat sprach auch von "einigen Mängeln", diese hätten aber nichts mit der Asylpolitik zu tun.
bert (Quelle: sda)
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