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Lukas Mühlemann sass von 1995 bis März 2001 im Verwaltungsrat der SAirGroup.

 
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Donnerstag, 1. März 2007 / 11:04:26

SAir-Prozess: Mühlemanns Anwalt fordert Freispruch

Bülach ZH - Im Swissair-Prozess hat der Anwalt von Ex-Verwaltungsrat Lukas Mühlemann die Anklage in seinem stundenlangen Plädoyer in ihre Bestandteile zerlegt: Die Anklageschrift sei mangelhaft und offensichtlich unbegründet. Mühlemann sei deshalb freizusprechen.

Bereits die Untersuchung der Staatsanwaltschaft habe schwerwiegende Mängel aufgewiesen, und sie setze sich in einer mangelhaften Anklage fort, sagte Verteidiger Bernhard Gehrig vor dem Bezirksgericht Bülach.

Weder die Staatsanwaltschaft noch die Geschädigtenvertreter hätten besondere Erfahrung oder gar überlegenes Wissen hinsichtlich Fragen, wie ein Konzern zu führen sei. Deshalb «sind sie auch wenig legitimiert, die damaligen Führungsverantwortlichen zu belehren, was sie hätten tun müssen», sagte Gehrig.

Der Vorwurf, die Fluggeschäftstochter SAirLines hätte bereits im März 2001 Nachlassstundung einreichen sollen, sei absurd. Bei einer Nachlassstundung der SAirLines im März 2001 wäre höchst wahrscheinlich auch die Muttergesellschaft SAirGroup in Konkurs gefallen, wodurch deren Gläubiger einen erheblichen Schaden erlitten hätten.

Schädigung der Gläubiger

Die Staatsanwaltschaft wirft Mühlemann wie den übrigen SAirGroup-Verwaltungsräten Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung und ungetreue Geschäftsbesorgung vor.

Mit der Bündelung gesunder Geschäftsbereiche unter die Subholding SAirLines seien der Muttergesellschaft Vermögenswerte in Milliardenhöhe entzogen worden. Damit sei den Aktionären ein Schaden von 1,177 Mrd. Fr. entstanden, behauptet die Anklage.

Zudem habe die SAirGroup 150 Mio. Euro an die marode belgische Fluggesellschaft Sabena gezahlt, ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten. Dies habe die Gläubiger der SAirGroup geschädigt.

Freispruch gefordert

Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Credit-Suisse-Chef 7 Monate Freiheitsstrafe und eine Geldstrafte von 540 000 Franken bedingt bei 3 Jahren Probezeit plus eine Busse von 10 000 Franken.

Gehrig forderte für Mühlemann neben dem Freispruch eine angemessene Entschädigung und die Bezahlung der Verfahrenskosten durch die Staatskasse. Zudem sei auf allfällige Forderungen von Geschädigten nicht einzutreten.

bert (Quelle: sda)

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