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Die genannten Hunderassen müssen nicht generell an der Leine geführt werden.

 
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Dienstag, 6. März 2007 / 18:43:34

Solothurn: Massnahmen gegen gefährliche Hunde

Solothurn - Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat eine Bewilligungspflicht für die Haltung von potenziell gefährlichen Hunden beschlossen. Die Halter müssen den Nachweis erbringen, dass sie einen Hundeerziehungskurs erfolgreich abgeschlossen haben.

Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro: Diese Hunde und deren Kreuzungen bedürfen neu einer Haltebewilligung des Veterinärdienstes.

In Zukunft dürfen solche Hunde auch nur noch angeschafft werden, wenn sie einer einwandfreien, anerkannten Zucht entstammen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Solothurn. Für bereits längere Zeit problemlos gehaltene Hunde dieser Rassen gelten spezielle Übergangsbestimmungen.

Die genannten Hunderassen müssen aber nicht generell an der Leine geführt werden. Denn dies würde den elementarsten Tierschutzgedanken widersprechen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Die Halter der Hunde sollen im Erziehungskurs zeigen, dass sie ihren Hund im Griff haben. Ist das nicht der Fall, wird ihnen ein Leinenzwang für ihren Hund verordnet.

Mit diesen Massnahmen wolle der Regierungsrat - soweit es in seiner Macht stehe - verhindern, dass es zu Vorfällen wie jenem im Dezember 2005 in Oberglatt ZH komme. Damals wurde ein Kind von Pitbulls auf dem Weg in den Kindergarten angefallen und getötet.

smw (Quelle: sda)

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