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Gleichzeitig stellt das Bundesgericht klar, dass die Maulkorbpflicht natürlich für Hunde weiter gilt, die individuell als gefährlich erklärt worden sind.

 
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Dienstag, 8. Mai 2007 / 12:07:20

Maulkorbpflicht für Hunde in Genf unverhältnismässig

Bern - Die generelle Maulkorbpflicht für Hunde im Kanton Genf geht zu weit. Das Bundesgericht hat eine entsprechende kantonale Regelung als unverhältnismässig aufgehoben.

Der Kanton Genf hatte als Reaktion auf schwere Beissunfälle mit Hunden eine breite Palette von Schutzvorschriften erlassen. Unter anderem müssen sämtliche Hunde, egal ob Rehpinscher, Pitbull, Pudel oder Rottweiler, in öffentlichen Parks an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Das Bundesgericht hat die generelle Maulkorbpflicht auf Beschwerde des Genfer Tierschutzverbandes nun als unverhältnismässige Massnahme aufgehoben. Die Lausanner Richter weisen darauf hin, dass sämtliche Hunde in den zugänglichen Parks ohnehin an der Leine geführt werden müssen.

Zudem gelte ein absolutes Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, Rasenflächen und Blumenbeeten. Diese Massnahmen würden bei normalen Hunden ausreichen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Gleichzeitig stellt das Bundesgericht klar, dass die Maulkorbpflicht natürlich für Hunde weiter gilt, die individuell als gefährlich erklärt worden sind oder einer vom Genfer Gesetzgeber als potentiell gefährlich definierten Rasse angehören.

fest (Quelle: sda)

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