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Jacqualyn Fouse habe nie eine Anweisung zur Auszahlung an Gläubiger gegeben.

 
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Mittwoch, 31. Januar 2007 / 12:46:14

Ex-Finanzchefin Fouse weist Anklage zurück

Bülach - Ex-Swissair-Finanzchefin Jacqualyn Fouse hat am Swissair-Prozess die Anklage der Gläubigerbevorzugung zurückgewiesen. Vor der Nachlassstundung hatte sie versucht, die Gelder der Personaldepositenkasse von den Swissair-Firmengeldern zu trennen.

Fouse stritt vor dem Bezirksgericht Bülach aber ab, konkrete Anweisungen zur Rückzahlung der Gelder an die Anleger angeordnet zu haben. Sie habe nur die Anweisung gegeben, sich auf eine solche Möglichkeit vorzubereiten, falls dies rechtlich möglich sei, präzisierte sie.

Sie habe erst Ende September erfahren, dass die vom Swissair-Personal einbezahlten Sparguthaben mit den Firmengeldern vermischt waren, sagte Fouse: Das habe sie nicht für richtig gehalten. Neben Fouse ist auch der ehemalige Swissair-Chef Mario Corti in diesem Zusammenhang der Gläubigerbevorzugung angeklagt.

CS blockierte

Die Swissair-Finanzabteilung hatte am 28. September zunächst versucht, die Gelder der rund 6000 Anleger in Höhe von etwa 100 Mio. Fr. auf ein Treuhandkonto bei der Credit Suisse zu transferieren. Als die CS dies wegen befürchteter Gläubigerbevorzugung ablehnte, wurde eine direkte Rückzahlung an die Anleger vorbereitet.

Auch die direkte Rückzahlung aller Anlagegelder wurde allerdings am 1. Oktober von der CS aus dem gleichen Grund abgelehnt. Fouse stritt vor dem Gericht aber ab, die konkrete Anweisungen für diese Zahlungen gegeben habe.

Cormack weist Vorwürfe zurück

Der KPMG-Partner Scott Cormack hat im Swissair-Prozess die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese wirft ihm vor, kurz vor dem Swissair-Ende noch Druck auf die Bezahlung von Rechnungen seines Unternehmens gemacht zu haben.

Mit der von Swissair-Finanzchefin Jacqualyn Fouse angeordneten Zahlung über 28,2 Mio. Fr. vom 27. September 2001 sei KPMG gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt worden, so die Anklage. Cormack wird Anstiftung zur Gläubigerbevorzugung vorgeworfen. Die Swissair-Gruppe hatte die Nachlassstundung am 4. Oktober eingereicht.

fest (Quelle: sda)

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