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Überschüssige Armeewaffen sollten in der Schweiz entsorgt werden.

 
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Dienstag, 7. November 2006 / 18:13:06

Bessere Prüfung von Waffen-Exporten

Bern - Bei Ausfuhrgesuchen von Kriegsmaterial soll der Bundesrat der Menschenrechtslage im Empfängerland mehr Gewicht beimessen.

Überschüssige Armeewaffen sollten in der Schweiz entsorgt werden. Das empfiehlt die nationalrätliche GPK. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) überprüfte vier Beschlüsse des Bundesrates von Mitte 2005 zu Waffenexporten nach den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Pakistan, Indien und Südkorea. Sie tat dies aufgrund einer Aufsichtseingabe von Josef Lang (Grüne/ZG).

Speziell widmete sich die GPK dem Verkauf von 40 Panzerhaubitzen M- 109 aus den Altbeständen der Schweizer Armee an die VAE. Diese verpflichteten sich zwar, die Haubitzen nicht weiterzugeben, schenken sie aber zu Ausbildungszwecken Marokko. Die Emirate bedauerten inzwischen ihren Fehler.

Wie Brigitta Gadient (SVP/GR) namens der GPK vor den Medien in Bern ausführte, hat der Bundesrat bei seinen Beschlüssen zu Voranfragen und Exportgesuchen das geltende Recht nicht verletzt. Die Kommission stiess auf keinerlei Hinweise auf einen Verstoss gegen Völkerrecht und internationale Verpflichtungen.

Dennoch hätte der Bundesrat anders entscheiden sollen, sagte Gadient. Die GPK fordere den Bundesrat auf, die Menschenrechtslage bei der Beurteilung von Exportgesuchen stärker zu beachten. Die Unterscheidung zwischen «systematischen» und «regelmässigen» Menschenrechtsverletzungen könne sie nicht nachvollziehen.

Für falsch hält die GPK namentlich die positive Antwort des Bundesrates auf eine Voranfrage zu einer vorübergehenden Ein- und Wiederausfuhr zwecks Unterhaltsarbeiten an 50 bis 100 Gefechtsköpfen zu Luft-Luft-Lenkwaffen «Sidewinder» von und nach Südkorea.

smw (Quelle: sda)

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