Donnerstag, 12. Oktober 2006 / 21:13:45
Chablais-Wolf darf abgeschossen werden
Sitten - Der aus Italien eingewanderte Wolf, der Ende September eine Schafherde im Walliser Chablais angriff, darf abgeschossen werden.
Das Walliser Departement für Finanzen, Institutionen und Sicherheit hat die Bewilligung erteilt.
Der Abschuss findet unter Kontrolle der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere statt, wie die Walliser Staatskanzlei mitteilte.
Voraussetzungen erfüllt
Die interkantonale Kommission sei am Dienstag zum Schluss gelangt, dass die gemäss Wolfskonzept Schweiz festgelegten Voraussetzungen für den Abschuss erfüllt seien.
Dazu gehören ein abgegrenzter Schadensperimeter, mindestens 25 tote Nutztiere innert Monatsfrist sowie das Vorhandensein von zumutbaren Präventionsmassnahmen.
Das kantonale Departement erteilte daraufhin am Mittwoch - gestützt auf die Vormeinung der interkantonalen Kommission, in der auch der Bund vertreten ist - die Bewilligung zum Abschuss des Wolfes im Walliser Chablais und im angrenzenden Val d´Illiez.
Möglicherweise Rekurs des WWF
Die Resultate einer durchgeführten DNA-Analyse seien den zuständigen Behörden übermittelt worden. Die Individualanalyse, die eine Zuordnung zu bereits bekannten Tieren oder Rückschlüsse auf die Herkunftspopulation ermöglicht, dauere noch an, hiess es weiter.
Der WWF Schweiz überlegt sich, die Abschussbewilligung mit einem Rekurs anzufechten. Vielleicht gingen die im Val d´Illiez getöteten Schafe auf das Konto von zwei oder mehr Wölfen, wurde Kurt Eichenberger, Verantwortlicher Grossraubtiere, in einer Mitteilung zitiert.
Deshalb müssten die Kriterien für einen Abschuss zuerst detailliert geklärt werden. Indizien dazu seien die gravierenden Schäden und die Art der Bisswunden. Der WWF will zudem entsprechende Anpassungen im Wolfskonzept fordern.
bert (Quelle: sda)
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