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Die Umweltdirektoren wurden von den Feinstaubwerten überrumpelt.

 
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Dienstag, 26. September 2006 / 12:11:06

Tempo 80 bei hoher Feinstaub-Belastung

Flims - Die Kantone gehen den Kampf gegen hohe Belastungen mit Feinstaub im kommenden Winter energischer und koordiniert an.

Bereits ab dem zweifachen Grenzwert soll vorübergehend Tempo 80 auf Autobahnen eingeführt werden können. Die Kantone wollen den Bund im Kampf gegen die Feinstaub-Belastung unterstützen. Die Umweltdirektoren einigten sich auf ein dreistufiges Notfallkonzept, um hohen Feinstaubwerten die Spitzen zu brechen, wie der St. Galler Regierungsrat Willi Haag, Präsident der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), in Flims sagte.

Die Umweltdirektoren verstehen ihr Informations- und Interventionskonzept mit Empfehlungen, Einschränkungen und Verboten als Ergänzung zum Aktionsplan des Bundes. Um die Schadstoffentwicklung an der Quelle zu bekämpfen, fordern sie den Bunderat auf, den Plan sofort umzusetzen.

Partikelfilterpflicht für Diesel

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will für dieselbetriebene Autos, Lieferwagen und Kleinbusse ab nächstem Jahr eine Partikelfilterpflicht erlassen.

Weil diese Massnahmen Zeit brauchen, wollen sich die Umweltdirektoren nächsten Winter von zu hohen Feinstaubwerten nicht mehr überrumpeln lassen. Das laut Haag «fast einstimmig» verabschiedete Notfallkonzept enthält eine Informationsstufe sowie zwei Interventionsstufen und richtet sich an alle Verursacher.

Verstärkte Informationstätigkeit

Stufe eins mit einer verstärkten Informationstätigkeit, Aufrufen und freiwilligen Massnahmen gilt, wenn das Tagesmittel von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft während mindestens drei Tagen den eineinhalbfachen Wert übersteigt.

Die erste Interventionsstufe wird ab dem zweifachen Grenzwert ausgelöst. Betroffen sind der Verkehr mit der Beschränkung auf Tempo 80 auf Autobahnen und einem Überholverbot für Lastwagen. In den Haushalten dürfen keine Zweitheizungen wie Cheminées entfacht werden. Zudem wird in der Land- und Forstwirtschaft Feuern im Freien verboten.

Verbot für Diesel-Geräte

Die zweite Intventionsstufe ab der dreifachen Grenzwert- Überschreitung betrifft zusätzlich das Gewerbe. Der Einsatz dieselbetriebener Baumaschinen ohne Partikelfilter wird verboten. Das Verbot gilt auch für jegliche Art von filterlosen Maschinen, Geräten und Fahrzeugen in der Land- und Forstwirtschaft.

ht (Quelle: sda)

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