Donnerstag, 4. Mai 2006 / 15:50:00
SRG soll Festsetzung der Gebühren verbessern
Bern - Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) wirtschaftet sorgfältig und zielgerichtet.
Doch sollte das Verfahren zur Festsetzung der Empfangsgebühren verbessert werden. Dies stellt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fest.
Im Auftrag des Kommunikationsdepartementes (UVEK) untersuchte die EFK die Finanzlage und die Wirtschaftlichkeit der SRG. Hintergrund bildete die für 2007 vorgesehene Inkraftsetzung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), das ein Gebührensplitting zu Gunsten der privaten Fernseh- und Radiostationen vorsieht.
Gemäss Parlamentsbeschluss erhalten die privaten Radio- und TV-Stationen fix 4 Prozent der 1,1 Milliarden Franken Radio- und Fernsehgebühren. Das entspricht 16 Millionen für die Radios (heute 8 Millionen) und 28 Millionen für die TV-Stationen (heute 5 Millionen.)
Der Bundesrat werde die künftigen Empfangsgebühren voraussichtlich im Januar 2007 neu festsetzen, teilte das UVEK mit. Die SRG sei bereits eingeladen worden, ihren Finanzbedarf für die nächsten Jahre anzumelden. Der EFK-Bericht sei eine Grundlage zur Beurteilung der SRG-Forderungen.
bert (Quelle: sda)
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