Montag, 27. März 2006 / 11:48:40
Die neue Schweizer TV-Landschaft
Zürich - Konzessionsgelder für Privat-TV-Sender gemäss dem ab 2007 neu eingeführten Gebührensplitting sollen gesondert nach 14 Versorgungsgebieten ausgeschüttet werden.
Der Verband Schweizer Presse hat einen entsprechenden Verteilschlüssel vorgelegt.
Damit will der Verband, dessen Mitglieder einen Grossteil der privaten TV-Sender besitzen, einen Beitrag zur Diskussion über die Ausgestaltung des Gebührensplittings leisten, wie er am Montag mitteilte. Dieses ist Teil des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), das voraussichtlich im Frühjahr 2007 in Kraft tritt.
Das Gebührensplitting werde das Verhältnis unter den Anbietern massgeblich beeinflussen und zu einer Konsolidierung führen, erwartet der Verband. Umso wichtiger sei eine umsichtige Gestaltung der künftigen Versorgungsgebiete und die Rücksichtnahme auf bisherige Veranstalter.
3-Säulen-Prinzip
Neun der vorgeschlagenen Versorgungsgebiete befänden sich in der Deutschschweiz, vier in der Romandie und eines umfasst das Tessin. Der von den Zeitungsverlegern vorgelegte «Bericht zur Neuordnung der TV-Landschaft Schweiz» sieht ferner die Ausschüttung der Gelder nach einem 3-Säulen-Prinzip vor.
Die Gelder sollen an die TV-Sender in Form eines Sockelbeitrages, einer Strukturausgleichsprämie sowie als Leistungsprämien ausgeschüttet werden. Letztere werde für besondere Leistungen im regionalen Service Public entrichtet.
Das Bundesparlament hat in der Frühjahrssession nach langem Ringen dem neuen RTVG mit Gebührensplitting zugestimmt.
Damit sollen private Radio und TV-Sender ab 2007 von den gesamten SRG-Gebühren von 1,1 Milliarden Franken fix 4 Prozent erhalten. Das sind zurzeit 16 Millionen für die Radios und 28 Millionen für die TV-Stationen.
rr (Quelle: sda)
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