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Die Jahresgebühr steigt von 450 auf 462 Franken.

 
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Freitag, 8. Dezember 2006 / 13:51:53

Bundesrat erhöht Radio- und Fernsehgebühren

Bern - Die Radio- und Fernsehgebühren steigen am 1. April 2007 um 2,5 Prozent. Der Bundesrat hat dem Begehren der SRG um eine Erhöhung von 6,5 Prozent nur zu einem Drittel stattgegeben. Die Jahresgebühr steigt von 450 auf 462 Franken.

Die SRG hatte einen Mehrbedarf von 72 Millionen Franken pro Jahr geltend gemacht. Der Bundesrat anerkannte mit Preisüberwacher Rudolf Strahm indes nur 25 Millionen als ausgewiesen. Damit steigen für die Konsumentinnen und Konsumenten die Empfangsgebühren um rund einen Franken pro Monat.

Die Nichterfüllung der Forderung der SRG sei keine Benotung des Programms oder gar einzelner Sendungen, sagte Bundespräsident Moritz Leuenberger vor den Medien. Sie sei auch kein Vorentscheid über neue Projekte der SRG. Der Bundesratsentscheid habe nichts mit Medienkritik zu tun.

Der Bundesrat sei überzeugt, dass die Gebührenerhöhung es der SRG weiterhin erlaube, den Service public zu erfüllen. Die Gebühren ermöglichten es der SRG, Programme nicht allein nach den Gesetzen des Marktes zu gestalten, sondern ihrem Leistungsauftrag als «idée Suisse» Rechnung zu tragen.

1139 Millionen gehen an die SRG

Bundesrat und Preisüberwachung berücksichtigen in ihren Kalkulationen auch den auf neuesten statistischen Angaben beruhenden demographisch bedingten Mehrertrag von 31 Millionen Franken und die Sparmassnahmen von 45 Millionen, welche die SRG geltend gemacht hatte.

Mit dem Entscheid des Bundesrates steigt der gesamte Gebührenertrag um 30 Millionen auf 1252 Millionen. 1139 Millionen gehen an die SRG. 113 Millionen werden für das Gebührensplitting, das Inkasso und die Nutzungsforschung eingesetzt. Unter dem Strich bleibt der SRG ein Mehrertrag von 25 Millionen.

Formell wird der Beschluss im Februar mit einer Revision der Radio- und Fernsehverordnung umgesetzt, die auch noch offene Fragen zur Werbung und zum Sponsoring regelt. Die Verordnung wird zusammen mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) am 1. April in Kraft treten. Die letzte Gebührenanpassung datiert aus dem Jahre 2003.

dl (Quelle: sda)

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