Freitag, 10. März 2006 / 16:17:39
Lange Haftstrafen für holländische Islamisten
Amsterdam - In Amsterdam ist das Urteil gegen die so genannte Hofstad-Gruppe gefallen. Das Gericht verhängte Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren gegen neun Islamisten.
Insgesamt waren 14 junge Moslems angeklagt gewesen; fünf von ihnen sprachen die Richter aber mangels Beweisen frei. Für schuldig befunden wurde auch der Mörder des niederländischen Regisseurs Theo van Gogh, Mohammed Bouyeri, der die Gruppe angeführt hatte.
Die Richter stuften die Gruppe als terroristische Vereinigung ein, obwohl die Angeklagten bislang keinerlei Anschläge verübt haben. Einzige Ausnahme ist Bouyeri. Ihn betrachtete das Gericht als Anführer der Gruppe.
Revision möglich
Da er aber im Juli vergangenen Jahres wegen des Mordes an Van Gogh zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, verhängten die Richter jetzt keine weitere Haftstrafe mehr gegen ihn. Für die übrigen Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen 15 Monaten und 20 Jahren gefordert.
Dass es sich um eine Terrorgruppe handelt, folgerte das Gericht aus dem gemeinsamen Versuch der Angeklagten, in Wort und Schrift Hass zu säen, Furcht zu verbreiten und so die rechtstaatliche Ordnung zu erschüttern. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Wochen Revision eingelegt werden.
ht (Quelle: sda)
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