Montag, 2. Januar 2006 / 07:29:56
Rauchverbot im Bordell?
Madrid - Seit Wochen hatten die Beamten des spanischen Gesundheitsministeriums sich mit den kleinsten Details des neuen Anti-Raucher-Gesetzes vertraut gemacht.
Aber auf die Frage, ob im Bordell geraucht werden darf, wussten auch sie keine Antwort. Einerseits ist ein Bordellzimmer eine Privatsphäre, demnach dürfte dort geraucht werden. Andererseits ist es eine «Arbeitsstätte», und dort herrscht nunmehr Rauchverbot.
Mit den zwölf Glockenschlägen in der Silvesternacht ist in Spanien eine neue Zeit angebrochen. Im einstigen «Raucherparadies» trat am 1. Januar eines der strengsten Anti-Tabak-Gesetze Europas in Kraft.
Zigaretten sind in öffentlichen Gebäuden und an Arbeitsstätten untersagt, Raucherzimmer sind verboten. Es darf im Grunde nur noch im Freien oder daheim sowie mit Einschränkungen in Gaststätten gequalmt werden. Die Raucherinnen und Raucher sind verunsichert.
Arbeitsplatz oder Arbeitszentrum?
Zu Tausenden wählten sie die Hotline des Gesundheitsministeriums, um die Experten um Rat zu fragen. «Dürfen Lastwagenfahrer am Steuer rauchen?», wollten Anrufer wissen. Antwort: «Ja, die Fahrerkabine des LKW ist zwar ein Arbeitsplatz, aber kein Arbeitszentrum, wo der Rauch die Kollegen stört.»
Was gilt in der Video-Einzelkabine eines Sexshops? Antwort: «Rauchverbot, weil dies ein öffentlich zugänglicher Raum ist.» Sind Zigarren beim Stierkampf verboten? Antwort: «Nein, sofern die Arena nicht überdacht ist.»
Aschenbecher eingezogen
Am Freitag, dem letzten Werktag des alten Jahres, wurden in den Amtsstuben demonstrativ alle Aschenbecher eingezogen. Wer sich nun eine Zigarette anstecken möchte, muss auf die Strasse gehen. Grosse Firmen wie der Telekom-Konzern Telefónica wiesen ihre Angestellten darauf hin, dass dies aber nur in den Pausen erlaubt ist.
In Restaurants mit mehr als 100 Quadratmeter Fläche sind jetzt Raucher- und Nichtraucherzonen durch Schilder kenntlich gemacht. In spätestens acht Monaten müssen beide Bereiche durch Wände getrennt sein. Die Besitzer kleinerer Gaststätten mussten entscheiden, ob ihre Kneipen nun Raucher- oder Nichtraucherlokale sind.
Nach Schätzungen des Gaststättenverbandes entschieden sich etwa 90 Prozent der Lokale für das Rauchen und 10 Prozent dagegen. «Wenn die Nichtraucher-Kneipen gut über die Runden kommen, könnten sie bald Schule machen und ihr Anteil Ende 2006 schon bei 20 Prozent liegen», sagt ein Sprecher.
Sonderregelung für Gefängnisse
Für die Gefängnisse wurde eine Sonderregelung eingeführt, weil die Insassen nicht «mal eben» auf die Strasse gehen können. In bestimmten Zellen darf geraucht werden, in anderen nicht. Dazu wurden die Häftlinge in drei Kategorien eingeteilt, in Raucher, Nichtraucher und tolerante Passivraucher.
Das Anti-Raucher-Gesetz gilt für ganz Spanien - nur Mallorca und die anderen Balearen-Inseln rebellieren. Die Regionalregierung in Palma weigert sich, das Gesetz anzuwenden. Sie meint, ihr eigenes Rauchverbot sei strenger als das landesweite. In Madrid wird dies bezweifelt.
Auf den Balearen sind auch für kleinere Gaststätten Raucher- und Nichtraucherzonen vorgeschrieben. Es wird aber offen gelassen, ob diese Zonen durch Wände getrennt werden müssen.
Hubert Kahl (Quelle: dpa)
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