Freitag, 22. Juli 2005 / 10:46:14
Verbote gegen Tänzerinnen aufheben?
Bern - Bei einem Ja zur Personenfreizügigkeit müssen vier Kantone ihre Verbote zur Beschäftigung von Cabaret-Tänzerinnnen aus den zehn neuen EU-Ländern aufheben.
Experten erwarten deshalb aber keine Masseneinwanderungen.
In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Thurgau und Wallis dürfen nur Tänzerinnen aus den "alten" 15 EU- und aus den EFTA-Ländern beschäftigt werden.
Falls dieses Verbot durch ein Ja am 25. September aufgehoben wird, haben die Kantone fünf Jahre Zeit zur Umsetzung der neuen Regelung.
Kein Ansturm von Tänzerinnen
Mit der Personenfreizügigkeit dürfen sich Cabaret-Tänzerinnen neu zwölf anstatt nur acht Monate in der Schweiz aufhalten. Wie sich die Ausdehnung um die zehn neuen EU-Länder schweizweit auswirken wird, ist jedoch umstritten.
Die Bewilligungen für Tänzerinnen sind in den Kontingenten einberechnet, wie Brigitte Hauser-Süess, Sprecherin des Bundesamtes für Migration (BfM), sagt. Das Kontingent für Kurzaufenthalte steigt von 12 400 im Jahr 2006 schrittweise auf 29 000 im Jahr 2011.
Nicht mit einem Ansturm nach der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit rechnet Yvonne Wenger, Direktorin des Verbandes Schweizerischer Konzertlokale, Cabarets, Dancings und Diskotheken (ASCO). Die Cabarets hätten heute kein Problem, genügend Leute zu finden, sagt Wenger. Auch könnten sie aus Kostengründen nicht mehr Tänzerinnen einstellen.
Verlagerung der Prostitution
Keine Masseneinwanderung erwartet auch Etienne Piguet, Direktor des Instituts für Geografie der Universtität Neuenburg und Spezialist für Immigrationsfragen. Bereits jetzt könnten Tänzerinnen aus den zehn neuen EU-Ländern in der Schweiz arbeiten, doch wenige Frauen kämen tatsächlich aus diesen Staaten, sagt Piguet.
In den Cabarets wird sich deshalb laut Piguet nicht viel ändern. Doch könnten mehr Prostituierte kommen, die in Sexsalons und auf dem Strassenstrich arbeiteten. Damit würden die Cabarets konkurrenziert, und die dort praktizierte Prostitution würde auf ein viel weniger kontrolliertes Umfeld verlagert.
Diese Entwicklung sei jedoch nicht auf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zurückzuführen, sagt Piguet. Die Verlagerung sei bereits Realität mit der Freizügigkeit zwischen der Schweiz und den 15 bisherigen EU-Ländern.
Verschärfung der Kontrollen
Auch deshalb geben sich die Organisationen pragmatisch, die sich für die Rechte und Würde von Tänzerinnen einsetzen. Es spiele keine Rolle, welche Bewilligung Ausländerinnen hätten; in jedem Fall müssten die Kontrollen zur Verhinderung von Missbräuchen verschärft werden, sagt Marianne Schweizer von der Genfer Organisation Aspasie.
Eine Zunahme von Menschenhandel befürchtet jedoch der Kanton Wallis, wie dessen Sprecher Michel Clavien sagt. Doch bei einem Ja am 25. September würde sich der Kanton natürlich dem Volksentscheid fügen und das Verbot aufheben. Dieses hat bereits einige Betreiber von Cabarets veranlasst, dagegen zu rekurrieren.
Die Rekurse sind immer noch bei der Kantonsregierung hängig und könnten es noch während der Übergangsfrist von fünf Jahren bleiben, wie es bei der Staatskanzlei heisst. Die Cabarets-Betreiber beklagen, dass Tänzerinnen aus der alten EU und den EFTA-Staaten zu teuer seien und Cabarets in den Konkurs trieben.
bsk (Quelle: sda)
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