Montag, 11. April 2005 / 12:55:59
Partnerschaftsgesetz ist Frage der Gerechtigkeit
Bern - Die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle ist eine pure Frage der Gerechtigkeit. Die Ehe werde dadurch in keiner Weise in Frage gestellt, betont das überparteiliche Parlamentarierkomitee, das sich für ein Ja am 5. Juni einsetzt.
Das Komitee Ja zum Partnerschaftsgesetz zählt rund 130 Mitglieder. Neben Vertretern der FDP, der Liberalen, der SP und der Grünen gehören ihm auch drei Abgeordnete der CVP und sieben der SVP an. Die SVP bekämpft das Gesetz, die Parole der in dieser Frage gespaltenen CVP steht noch aus.
Das Partnerschaftsgesetz bedeute die Durchsetzung staatlicher Gerechtigkeit, sagte FDP-Ständerat Rolf Schweiger (ZG) vor den Medien im Bundeshaus. Gerecht ist ein Staat nur dann, wenn alle Menschen in vergleichbaren Situationen von den staatlich geschaffenen Rechten und Pflichten auch in vergleichbarer Weise Gebrauch machen und profitieren können.
Homo-Paare rechtlich benachteiligt
Schwule und lebische Paare seien heute massiv diskriminiert, sagten die Nationalrätinnen Rosmarie Zapfl (CVP/ZH) und Anne-Catherine Menétrey (Grüne/VD). Sie seien benachteiligt im Erbschafts- und Steuerrecht-, im Sorge- und Adoptionsrecht, im Sozialversicherungsrecht und im Ausänderrecht, aber auch im Besuchsrecht in Spitälern und Gefängnissen.
Die heutigen rechtlichen Möglichkeiten reichten nicht aus, um alle diese Diskriminierungen zu beseitigen, hielt Nationalrat Claude Janiak (SP/BL) den Gegnern entgegen. Nur die eingetragene Partnerschaft könne etwa verhindern, dass Homosexuelle beim Tod des Partners oder der Partnerin hohe Erbschaftssteuern bezahlen und Pflichtteilansprüche erfüllen müssen.
Ehe wird nicht in Frage gestellt
Das massvolle Partnerschaftsgesetz stelle die traditionelle Ehe in keiner Weise in Frage, sagte der ehemalige Nationalrat Jean-Michel Gros (LPS/GE), der seinerzeit mit den Anstoss zum Gesetz gegeben hatte. Auch von einer Ehe light könnt man nicht sprechen, solange die Partnerschaft nicht auch auch Heterosexuellen offenstehe.
Gros und Nationalrat Pierre-François Veillon (SVP/VD) wiesen zudem auf wichtige Unterschiede zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe hin. Schwarz auf Weiss stehe so im Gesetz, dass schwule und lesbische Paare nicht zur medizinischen Fortpflanzung greifen dürfen. Ebenso sei diesen Paaren die Adoption von Kindern verboten.
fest (Quelle: sda)
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